Nach den Beratungen in den Ausschüssen bzw. Unterausschüssen erfolgt die öffentliche Beratung und der Beschluss eines Gesetzes im Plenum des Landtags.
Zu einem Beschluss ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Landtags und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Landesverfassungsgesetze können nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Plenum: Debatte und Beschluss
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