Unterausschuss

Ausschüsse können, wenn ein Gesetz besonders eingehend beraten werden soll, Unterausschüsse einrichten. Die Sitzungen der Unterausschüsse sind nicht öffentlich, doch können auch hier die Abgeordneten Expertinnen und Experten zu den Beratungen beiziehen.
 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst

Landhausplatz 1
4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-111 71
Fax (+43 732) 77 20-21 17 13
E-Mail verfd.post@ooe.gv.at

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