Das Jugendschutzgesetz regelt in jedem Bundesland gewisse Altersbeschränkungen. Diese beziehen sich auf folgende Dinge:
- Alkohol
- Nikotin bzw. Tabak (in Form von Zigaretten, Wasserpfeifen, E-Shishas und andere Tabakprodukten)
- Andere betäubende oder aufputschende Mittel
- Ausgehzeiten
- Zugangsbeschränkungen für jugendgefährdende Orte, Medien, Gegenstände und Dienstleistungen
Der Oö. Landtag hat zum Schutz junger Leute in in Oberösterreich ein eigenes Gesetz geschaffen. Mit Augenmaß, aber auch mit Konsequenz nimmt das Jugendschutzgesetz - seit 2001 gültig - Geschäftsleute, Jugendliche und Eltern in Verantwortung. Und trägt damit den gesellschaftlichen Entwicklungen in Oberösterreich Rechnung.
Das JugendService des Landes OÖ. bietet dazu kostenlose Vorträge in Schulen, Jugendorganisationen und -zentren sowie eine Reihe von Serviceleistungen und Publikationen an:
- Veranstalter-Service: Armbändchen zur Alterskontrolle, Infomaterial und mehr
- Info-Stand & Barfuss-Bar: Alkoholfreie Cocktailbar, Gewinnspiel mit Preisverlosung und Infos zum Thema Jugendschutz
- Kostenloses Info-Material: Broschüren für Veranstalter, Eltern und Jugendliche, Poster
Weiterführende Informationen
-
Website jugendschutz-ooe.at
.
Infos, Broschüren, Servicepakete
-
Veranstalter-Servicepaket
.
Für Event-Veranstalter: Armbändchen zur Alterskontrolle, Infomaterial und mehr
-
Workshops buchen
.
Workshops & Vorträge zum Thema: Cybermobbing, Smartphone, WhatsApp & Co, Nicht-Rauchen und Jugendschutz Allgemein
-
Infos für Jugendliche
.
Ausgehen, Alkohol & Co.: Infos für Jugendliche auf jugendservice.at
- Oö. Jugendschutzgesetz 2001 .