Jugendschutz

Alkohol, Tabak, Ausgehzeiten: Das Jugendschutzgesetz regelt wichtige Altersbeschränkungen zum Schutz junger Leute. Das Land bietet dazu Infos, Workshops und Servicepakete.

Das Jugendschutzgesetz regelt in jedem Bundesland gewisse Altersbeschränkungen. Diese beziehen sich auf folgende Dinge:

  • Alkohol 
  • Nikotin bzw. Tabak (in Form von Zigaretten, Wasserpfeifen, E-Shishas und andere Tabakprodukten)
  • Andere betäubende oder aufputschende Mittel
  • Ausgehzeiten
  • Zugangsbeschränkungen für jugendgefährdende Orte, Medien, Gegenstände und Dienstleistungen  


Der Oö. Landtag hat zum Schutz junger Leute in in Oberösterreich ein eigenes Gesetz geschaffen. Mit Augenmaß, aber auch mit Konsequenz nimmt das Jugendschutzgesetz - seit 2001 gültig - Geschäftsleute, Jugendliche und Eltern in Verantwortung. Und trägt damit den gesellschaftlichen Entwicklungen in Oberösterreich Rechnung.

Das JugendService des Landes OÖ. bietet dazu kostenlose Vorträge in Schulen, Jugendorganisationen und -zentren sowie eine Reihe von Serviceleistungen und  Publikationen an:

  • Veranstalter-Service: Armbändchen zur Alterskontrolle, Infomaterial und mehr
  • Info-Stand & Barfuss-Bar: Alkoholfreie Cocktailbar, Gewinnspiel mit Preisverlosung und Infos zum Thema Jugendschutz
  • Kostenloses Info-Material: Broschüren für Veranstalter, Eltern und Jugendliche, Poster 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: