Sozialpädagogische Einrichtungen des Landes Oberösterreich

Das Land Oberösterreich ist Rechtsträger und damit Betreiber von Schloss Leonstein und Schloss Neuhaus. Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer ist der verantwortliche politische Referent. Im Amt der Landesregierung wird von der Direktion Präsidium, Abteilung Gebäude- und Beschaffungs-Management die Rechtsträgervertretung wahrgenommen.

Kinder und Jugendliche,  die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, werden in Schloss Neuhaus oder Schloss Leonstein betreut und begleitet. Sie erfahren dort einen sicheren Ort, in dem sie verlässlich die Unterstützung erhalten, die sie für eine positive Entwicklung benötigen. Dies sind neben der sozialpädagogischen Betreuung auch Unterstützung im schulischen oder im beruflichen Bereich, Vermittlung von Sozialkompetenzen und vieles mehr.  Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu fördern und sie so auf ihrem Weg des Erwachsenwerdens, in die Selbständigkeit, oder bei der Rückführung in die Herkunftsfamilie zu begleiten.

 

In Schloss Neuhaus und Schloss Leonstein werden angeboten:

Volle Erziehung

Kinder und Jugendliche leben längerfristig in einer möglichst familiär geführten Wohngruppe. Sie werden von Sozialpädagoginnen und -pädagogen rund um die Uhr betreut und begleitet.

Längerfristig bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen von wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren in der Einrichtung wohnen können.

Die Aufnahme in eine Wohngruppe erfolgt immer in Zusammenarbeit mit der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

 

Krisenbetreuung

In Krisensituationen kommen rasch spezifische Hilfen für Kinder und Jugendliche und deren Angehörige zum Einsatz. Kinder und Jugendliche werden in Krisenwohngruppen betreut, die Familien werden von Sozialpädagogen (z. T. Fachdienst) unterstützt.

Die Dauer der Krisenbetreuung ist auf maximal vier Monate befristet. In diesem Zeitraum wird geprüft, ob ein Dauerplatz benötigt wird oder ob und wie ein Zurückkommen in die Familie möglich ist.

Die Aufnahme in eine Krisenbetreuung erfolgt gemeinsam mit der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: