Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger

Fußgänger gehören zur Gruppe der ungeschützten Verkehrsteilnehmer. Besonders Kinder, Jugendliche und Personen ab 60 Jahre verunfallen als Fußgänger.

Fußgänger gehören zur Gruppe der ungeschützten Verkehrsteilnehmer. So führen bereits Kollisionen bei geringen Geschwindigkeiten zu Verletzungen. Besonders Kinder, Jugendliche und Personen ab 60 Jahre verunfallen als Fußgänger.

Gefährlich wird es für Fußgänger im Straßenverkehr beim Queren der Fahrbahn. Fast ein Viertel aller Fußgängerunfälle passieren auf Schutzwegen. Trotz eindeutiger gesetzlicher Regelung liegt die Anhaltebereitschaft von Autofahrern vor dem Schutzweg im Durchschnitt nur bei 40 Prozent.

Erschwerend kommt hinzu, dass das Verletzungs- und Tötungsrisiko für Fußgänger gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wesentlich höher ist. Der maßgeblichste Faktor für den Verletzungsgrad von Fußgängern ist die Kfz-Geschwindigkeit. Das Risiko, als Fußgänger getötet zu werden, ist bei 50 km/h gleich vier mal so hoch wie bei 30 km/h. Ab 70 km/h ist die Überlebenschance bei einem Crash für Fußgänger gleich Null. Fußgänger werden bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen häufig übersehen. Helle Kleidung und vor allem Reflexmaterial können lebensrettend sein. Für den Autofahrer ist ein dunkel gekleideter Fußgänger im Scheinwerferlicht erst aus 25 Meter Entfernung, ein hell gekleideter bereits aus 40 Meter Entfernung, ein mit lichtreflektierendem Material ausgerüsteter Fußgänger jedoch schon aus 140 Meter Entfernung erkennbar.

Maßnahmen:

  • Bewusstseinsbildung: Aufklärungskampagnen zur besseren Sichtbarkeit von Fußgängern
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Jährliche Erfassung der Anhaltebereitschaft vor Zebrastreifen
  • Zielgerichtete Überwachung

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: