Um Verluste von Nutztieren möglichst zu verhindern, ist die aktive finanzielle Förderung von Präventionsmaßnahmen im Rahmen vorbeugender Herdenschutzmaßnahmen von großer Bedeutung. Das Land Oberösterreich leistet durch die Richtlinie „Gewährung eines Zuschusses für Herdenschutzmaßnahmen“ einen finanziellen Beitrag. Es können Zuwendungen für unterschiedliche finanzielle Aufwendungen beantragt werden.
Verantwortlich für die Umsetzung der Herdenschutzförderung insgesamt und die Abwicklung der Herdenschutzberatung für Almen ist die Abteilung Ländliche Neuordnung. Die Beratung für Heimweiden übernimmt die Landwirtschaftskammer Oberösterreich. Grundsätzlich werden insgesamt 50 % der Nettomaterialkosten von Herdenschutzmaßnahmen (z. B. Aufrüstung oder der Neubau von wolfssicheren Zäunen, GPS-Tracker, Ankauf von Herdenschutzhunden usw.) in der Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert.
Bei Nettomaterialkosten von mind. 1.000 bis max. 5.000 Euro erfolgt eine pauschale Betriebsförderung. Bei Nettomaterialkosten von 5.000 bis 10.000 Euro ist als Fördervoraussetzung eine betriebsindividuelle Herdenschutzberatung durch die Oö. Landwirtschaftskammer (Herdenschutz bei Heimweiden) bzw. durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Ländliche Neuordnung (Herdenschutz auf Almen) erforderlich.
Abwicklung der Förderung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Ländliche Neuordnung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
E-Mail: lno.post@ooe.gv.at
Telefon: (+43 732) 77 20 47 900
Herdenschutzberatung - Heimweiden:
Oö. Landwirtschaftskammer
Telefon: (+43 050) 69 02 16 40
Herdenschutzberatung - Almen:
Abt. Ländliche Neuordnung
Telefon: (+43 732) 77 20 47 900
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