Bei Auffinden eines vermutlich von einem Wolf gerissenen landwirtschaftlichen Nutztieres (Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde) sollte von der Eigentümerin/Besitzerin bzw. vom Eigentümer/Besitzer wie folgt vorgegangen werden:
- Lage des Kadavers nicht verändern
- Dokumentation der Fundstelle und des gerissenen Tieres (fotografieren oder filmen)
- Abdecken des Kadavers, um mögliche DNA-Spuren zu sichern bzw. Aasfresser fernzuhalten
- Unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem der Oö. Wolfsbeauftragten über die Oö. Wolf-Hotline
Im Schadensfall erfolgt die Begutachtung von vermuteten Wolfsrissen durch einen der fünf Wolfsbeauftragten Oberösterreichs. Die zuständigen Experten sind unter folgender Nummer erreichbar:
Oö. Wolf - Hotline im Schadensfall
(+43 732) 77 20-118 12 während der Amtsstunden
(+43 664) 600 72 118 06 außerhalb der Amtsstunden
(+43 664) 600 72 146 60 außerhalb der Amtsstunden
- Besichtigung vor Ort und Entnahme einer Gewebeprobe zur DNA-Untersuchung durch einen der Wolfsbeauftragten
- DNA-Untersuchung veranlasst durch das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie (Vedmeduni Wien)
- Bei Vorliegen eines positiven Untersuchungsergebnisses unterstützt der Wolfsbeauftragte die Eigentümerin/den Eigentümer bei der Schadensaufstellung
- Vorlage der Schadensaufstellung
Die Entschädigung von Wolfsrissen bei landwirtschaftlichen Nutztieren (Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde) wird vom Land Oberösterreich, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, abgewickelt (Ansprechperson: Mag. Manuela Kopecky, Tel. Nr. +43 732 7720-11800). Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.
Formular