Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
Telefon (+43 7262) 551-0 • Fax (+43 7262) 551-267 399
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Risikobewertung und Negativerklärung nach § 365n1 GewO

Sie haben als Gewerbetreibende/r das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Ihrem Unternehmen schriftlich zu erheben und dabei zu beurteilen, ob Ihre Kunden/innen bzw. Länder, mit denen Sie Geschäftsbeziehungen unterhalten, die vertriebenen Produkte, die durchgeführten Transaktionen oder die verwendeten Vertriebskanäle ein potenzielles Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen könnten.

Ist Ihr Gewerbe derzeit ruhend oder stillgelegt, müssen Sie weder Risikoerhebungsbogen noch Negativerklärung ausfüllen, es sind keine weiteren Schritte Ihrerseits notwendig.

 

Die Abgabe der Risikobewertung (in Form einer Negativerklärung bzw. eines Risikoerhebungsbogens) ist mittels Online-Formular auf der Homepage des Unternehmensserviceportals unter „Unternehmensserviceportal USP – Risikobewertung“ möglich.

Die Risikobewertung kann auch ohne Registrierung im USP durchgeführt werden.

Eine Ausfüllhilfe finden Sie direkt im Unternehmensserviceportal.

Was bedeutet Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

Geldwäsche: Der Tatbestand der Geldwäsche ist im StGB geregelt. Darunter versteht man das Verschleiern oder Verbergen des illegalen Ursprungs von Erträgen aus bestimmten schweren, kriminellen Voraktivitäten (Vortaten). Verdachtsmeldepflichten bestehen hier dann, wenn der Verdacht besteht, dass eine versuchte, bevorstehende, laufende oder schon erfolgte Transaktion im Zusammenhang mit Vermögen steht, welches aus einer der Vortaten zur Geldwäsche herrührt.

Terrorismusfinanzierung: Der Tatbestand der Terrorismusfinanzierung ist in § 278d StGB geregelt. Darunter versteht man das Bereitstellen und Sammeln von (auch legalen) Vermögenswerten zur Ausführung eines terroristischen Aktes. Verdachtsmeldepflichten bestehen hier dann, wenn der Verdacht besteht, dass die versuchte, bevorstehende, laufende oder bereits erfolgte Transaktion oder der Vermögensbestandteil im Zusammenhang mit einer kriminellen Organisation nach § 278a StGB, einer terroristischen Vereinigung nach § 278b StGB, einer terroristischen Straftat nach § 278c StGB oder der Terrorismusfinanzierung nach
§ 278d StGB steht.

Allgemeine Information zur Risikoerhebung:

Der Online-Risikoerhebungsbogen stellt eine Unterstützung für betroffene Gewerbetreibende dar, damit diese vorab das Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Bezug auf ihre Kunden/innen besser ermitteln und bewerten sowie ihre Maßnahmen zur Risikominimierung danach orientieren können. Die angemessene Durchführung von Risikoerhebungen ist eine Rechtspflicht des/der Gewerbetreibenden nach § 365n1 GewO.
 

  • Handelsgewerbetreibende (inkl. Versteigerer):
    Wenn sie Zahlungen von mindestens 10.000 Euro in bar tätigen oder entgegennehmen, unabhängig davon, ob die Transaktion in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen, zwischen denen eine Verbindung besteht oder zu bestehen scheint, getätigt wird oder wenn sie mit Kunstwerken handeln oder beim Handel mit Kunstwerken als Vermittler tätig werden, auch Kunstgalerien und Auktionshäuser, sofern sich der Wert einer Transaktion oder einer Reihe verbundener Transaktionen auf 10.000 Euro oder mehr beläuft oder Gewerbetreibende, die Kunstwerke lagern, mit Kunstwerken handeln oder beim Handel mit Kunstwerken als Vermittler tätig werden, wenn dies durch Freihäfen ausgeführt wird, sofern sich der Wert einer Transaktion oder einer Reihe verbundener Transaktionen auf 10.000 Euro oder mehr beläuft.
  • Immobilienmakler:
    Im Hinblick auf Käufer/innen und Verkäufer/innen bzw. Mieter/innen und Vermieter/innen bei Transaktionen mit einer monatlichen Miete von mind. 10.000 EUR.
  • Unternehmensberater (ausgenommen Bürodienstleister):
    Bei bestimmten Geschäftstätigkeiten (z.B. Gründung von Gesellschaften oder anderen juristischen Personen, Ausübung der Leitungs- oder Geschäftsführungsfunktion einer Gesellschaft oder der Funktion eines Gesellschafters oder einer vergleichbaren Funktion, Ausübung von Treuhänderfunktionen, Ausübung der Funktion eines nominellen Anteilseigners für eine andere Person, …
  • Bürodienstleister:
    Bereitstellung eines Sitzes, einer Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadresse und anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen für eine Gesellschaft, eine Personengesellschaft oder eine andere juristische Person oder rechtsgeschäftliche Vereinbarung nach § 365 m1 Abs. 2 Z 3 GewO 1994.
  • Versicherungsvermittler:
    Bei Vermittlung von Lebensversicherungen oder anderen Versicherungsprodukten mit Anlagezweck, ausgenommen Einfachagenten oder Mehrfachagenten ohne konkurrierende Produkte, die keine Prämien entgegennehmen.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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