OFF-SITE-KONTROLLE nach den Bestimmungen der GewO 1994 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Sie haben als Gewerbetreibende/r das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Ihrem Unternehmen schriftlich zu erheben und dabei zu beurteilen, ob Ihre Kunden/innen bzw. Länder, mit denen Sie Geschäftsbeziehungen unterhalten, die vertriebenen Produkte, die durchgeführten Transaktionen oder die verwendeten Vertriebskanäle ein potenzielles Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen könnten.
Wenn ihre Unternehmenstätigkeiten keinen Geldwäschebestimmungen der GewO 1994 unterliegen, ist eine Negativerklärung abzugeben. Sie haben diese Negativerklärung gegenüber der Behörde abgegeben.
Nach § 365m1 iVm. § 338 GewO 1994 hat die Gewerbebehörde die Einhaltung der Geldwäschebestimmungen wirksam zu überwachen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um deren Einhaltung sicherzustellen. Dies beinhaltet auch die Durchführung von stichprobenartenartigen Kontrollen.
Um diese Kontrolle wirksam durchführen zu können, laden Sie bitte Ihre Unterlagen mittels Online-Formular hoch.
Kontaktdaten
Bezirkshauptmannschaft Perg
Oö. Service Center zur Verhinderung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
4320 Perg • Dirnbergerstraße 11
Tel.: (+43 7262) 551 - 67426
Fax: (+43 7262) 551 - 267 399
E-Mail: gwtf.bh-pe.post@ooe.gv.at
Internet: www.bh-perg.gv.at
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