Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
Telefon (+43 7262) 551-0 • Fax (+43 7262) 551-267 399
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Off-Site-Kontrolle - Übermittlung von Unterlagen

OFF-SITE-KONTROLLE nach den Bestimmungen der GewO 1994 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Sie haben als Gewerbetreibende/r das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Ihrem Unternehmen schriftlich zu erheben und dabei zu beurteilen, ob Ihre Kunden/innen bzw. Länder, mit denen Sie Geschäftsbeziehungen unterhalten, die vertriebenen Produkte, die durchgeführten Transaktionen oder die verwendeten Vertriebskanäle ein potenzielles Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen könnten.

 

Wenn ihre Unternehmenstätigkeiten keinen Geldwäschebestimmungen der GewO 1994 unterliegen, ist eine Negativerklärung abzugeben.

Nach § 365m1 iVm. § 338 GewO 1994 hat die Gewerbebehörde die Einhaltung der Geldwäschebestimmungen wirksam zu überwachen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um deren Einhaltung sicherzustellen. Dies beinhaltet auch die Durchführung von stichprobenartenartigen Kontrollen.

 

 

Kontaktdaten

Bezirkshauptmannschaft Perg
Oö. Service Center zur Verhinderung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
4320 Perg • Dirnbergerstraße 11

Tel.: (+43 7262) 551 - 67426
Fax: (+43 7262) 551 - 267 399
E-Mailgwtf.bh-pe.post@ooe.gv.at
Internet: www.bh-perg.gv.at

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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