Blauzungenkrankheit – Situation in Österreich und Europa

Seit September ist auch Österreich von einer neuen Variante der Blauzungenkrankheit (BTV-3) betroffen, die sich in der zweiten Jahreshälfte mit hoher Geschwindigkeit – ausgehend von den Niederlanden, Belgien und Deutschland – in Europa ausgebreitet hat.

Erster Fall von Blauzungenkrankheit in Oberösterreich festgestellt

Nachdem in Österreich seit September zwei verschiedene Serotypen der Blauzungenkrankheit (BTV-3 und BTV-4) in den westlichen und südlichen Bundesländern aufgetreten sind, ist nun auch Oberösterreich – im Bezirk Steyr-Land – erstmals betroffen.

Bei zwei klinisch gesunden Rindern aus zwei verschiedenen Betrieben wurde bei einer Routine-Blutuntersuchung im Rahmen des Blauzungenkrankheit-Überwachungsprogramms das Blauzungenvirus Serotyp 4 (BTV-4) festgestellt.

Die beiden betroffenen Betriebe im Bezirk Steyr Land werden behördlich gesperrt. Vorerst dürfen für zwei Wochen keine Tiere heraus- oder hineingebracht werden. Bisher gibt es in beiden Betrieben keine erkrankten Tiere. Sollten doch Krankheitssymptome auftreten, müssen die Tiere behandelt werden.

Überblick

Die Blauzungenkrankheit (syn. Bluetongue Disease, BT) ist eine Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen, sowie kamelartiger - und wildlebender Wiederkäuer und kommt beinahe weltweit vor. Der Erreger wird durch Gnitzen (beißend-saugende Insekten) übertragen.

Im Jahr 2023 ist ein spezieller Serotyp des Virus, BTV Serotyp 3, zum ersten Mal in den Niederlanden, Belgien und Deutschland aufgetreten. Im Jahr 2024 hat sich das BTV-3 weiter mit sehr rascher Geschwindigkeit in Deutschland ausgebreitet.  Eine durchgemachte Infektion mit den bereits bekannten Serotypen BTV-8 bzw. BTV-4 oder eine Impfung gegen diese Subtypen bietet keinen Schutz vor einer Infektion mit diesem neuen Serotyp 3.

Aus betroffenen Ländern wird bezüglich BTV-3 von wesentlich schlimmeren Verläufen berichtet, als bei bisherigen Varianten der Blauzungenkrankheit. Zum Schutz der eigenen Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände vor wirtschaftlichen Verlusten und aus Tierschutzgründen wird daher die Impfung empfohlen. Informationen zur Durchführung der Impfung siehe weiter unten.

Das Krankheitsbild ist vorwiegend durch hohes Fieber und Schwellungen im Bereich des Kopfes (geschwollene, hervortretende „blaue“ Zunge) sowie der Gliedmaßen bestimmt. Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung) beträgt 4-8 Tage.

Meist erkranken Schafe schwerer als Rinder, die Sterblichkeitsrate ist bei Schafen relativ hoch.

Bei BTV-3 zeigen jedoch auch Rinder – anders als bei bisher bekannten Serotypen – deutliche klinische Symptome: vor allem Milchleistungsrückgang, aber auch hohes Fieber, Lahmheiten, Fressunlust und Veränderungen am Flotzmaul. Aborte und Geburten lebensschwacher Kälber sind möglich. Auch bei Rindern kann es zusätzlich zu den genannten Symptomen zu Todesfällen kommen, die Sterblichkeit ist jedoch bei Schafen deutlich höher.

Situation in Österreich

Im September wurde auch in Österreich der erste Fall von BTV-3 bestätigt. Seitdem breitet sich die Tierseuche in Westösterreich immer weiter aus. Eine großflächige Verbreitung aus den westlichen Bundesländern hinaus konnte derzeit noch nicht beobachtet werden, es gibt jedoch bereits vereinzelt bestätigte Fälle in anderen Teilen Österreichs.

Gleichzeitig wurden bei Untersuchungen in der Steiermark und in Kärnten auch Fälle des bereits bekannten Serotyps 4 (BTV-4) festgestellt. Die davon betroffenen Tiere zeigten jedoch keine schweren klinischen Symptome.

Es muss damit gerechnet werden, dass die Krankheit sich aufgrund der Übertragung durch Gnitzen weiter rasant ausbreitet. Derzeit ist ganz Österreich eine „Blauzungenzone“, der Status „seuchenfrei“ ist ausgesetzt. Dies hat vor Allem Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Handel mit empfänglichen Tieren, sowie auf Exporte in Drittstaaten.

Impfung gegen Blauzungenkrankheit

Es besteht die Möglichkeit, gegen den Serotyp 3 zu impfen.

Erfahrungsberichte aus betroffenen Ländern zeigen, dass die Impfung nicht vor der Infektion mit BTV-3 schützt, jedoch sind die klinischen Symptome bei geimpften Tieren deutlich milder und die Mortalität (=Sterblichkeit) wesentlich geringer.

Mit der Impfung können die Tierhalterinnen und Tierhalter die klinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Behandlungskosten, Milchleistungsrückgang, Verendungen etc.) einer möglichen Infektion deutlich verringern und damit einen wesentlichen Beitrag zum Tierschutz leisten.

Da es sich bei den drei erhältlichen Impfstoffen um eine Notfallzulassung handelt, sind hierbei einige Auflagen (§ 29 Tiergesundheitsgesetz 2024 und § 10 Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung) zu beachten:

  1. Die behandelnde Tierärztin / Der behandelnde Tierarzt muss vorab die beabsichtigte Impfung zeitgerecht der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden. Dies ist als Online-Meldung möglich (Link am Textende).
  2. Nach der erfolgten Impfung muss von der Tierärztin / vom Tierarzt eine Liste der geimpften Tiere an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt werden – siehe Informationsblatt für TierärztInnen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur rechtmäßig einzeln gekennzeichnete Tiere (Ohrmarken, Transponder) geimpft werden dürfen.

Eine Umwidmung zur Impfung anderer empfänglicher Tiere (z.B. Ziegen, Kamelide, gehaltene Wildwiederkäuer) ist möglich.

Neben der Impfung gibt es weitere mögliche Maßnahmen:

Hier ist vor Allem der Schutz vor Gnitzen wichtig, das heißt, wo dies durchführbar ist:

Aufstallung in der Morgen- und Abenddämmerung

Anbringen von Insektengittern an den Stallfenstern

Behandlung mit Repellentien (Achtung auf erlaubte Anwendung je Tierart, Wirksamkeit und Wartezeiten).

Handel mit lebenden Tieren

Durch die Aussetzung des Status „seuchenfrei“ gelten veränderte Bedingungen bei der Verbringung in andere EU-Mitgliedsstaaten. Diese werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Wurde von einem Mitgliedsstaat keine Ausnahmebedingung kundgemacht, kann dorthin auch nicht verbracht werden.

Das Einbringen von empfänglichen Tieren aus betroffenen Gebieten nach Österreich ist ebenfalls unter Einhaltung bestimmter Anforderungen möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Impfung derzeit keine Handelserleichterungen innerhalb der EU bringt.

Exporte in Drittstaaten können derzeit nicht durchgeführt werden.

Fazit

Die Blauzungenkrankheit BTV-3 breitet sich rasant in Europa aus, auch Österreich ist betroffen. Der Handel mit empfänglichen Tieren ist derzeit eingeschränkt. 

Betroffene Betriebe berichten von teils schweren Krankheitsverläufen bei Schafen und Rindern.

Eine Impfung kann die klinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Infektion deutlich verringern.

Weiterführende Informationen