Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener und nicht landschafts- und funktionsgerechter Bebauung

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

Ausgangslage/Zielbegründung

Der Eindruck einer Landschaft wird maßgeblich auch von deren Bebauungsstruktur bestimmt. Während etwa die Zunahme der Bebauung in städtischen Randlagen dem Durchschnittsbeobachter nur begrenzt bewusst wird, kann selbst nur ein einziger  Baukörper in der bäuerlich geprägten Landschaft als sehr dominant und störend empfunden werden
Rein bäuerlich besiedelte Kulturlandschaftsteile mit raumtypischen Hofformen, die von einem reich strukturierten Mosaik aus Streuobstwiesen, standortgerechten Hecken und Sträuchern, einem Gemüsegarten und mehreren kleinen Äckern umgeben sind, stellen wichtige Strukturparameter für die gesamte Raumeinheit dar.
Auch für den aufstrebenden Tourismus ist das charakteristische Landschaftsbild mit seinen traditionellen Siedlungsformen wichtig. Die Attraktivität als Naherholungsgebiet ist dadurch verstärkt gegeben.
Der Wunsch nach ruhigem Wohnen im Grünen und nach freier Sichtbeziehung führt zur Bebauung insbesondere von bisher unverbauten Hanglagen und Kuppenbereichen, aber auch von Talschaften. Auch der Wunsch nach individueller Gestaltung ohne Berücksichtigung einer Ensemblewirkung führt in der unmittelbaren Umgebung von traditionell gebauten Gehöften zu nicht landschaftsgerechter Bebauung ohne Einhaltung der Maßstäblichkeit und ohne erkennbares System.
Dies führt zu einer teilweise starken Erweiterung landwirtschaftlicher Bebauungsstrukturen (Einzelhöfe und kleine Weiler) mit reinen Wohnhäusern, wodurch die Möglichkeit, die Landschaft als durch bäuerliches Tun entstandenes Kulturgut wieder zuerkennen, stark geschmälert wird.

Gefährdung

Ungeregelte Baulandwidmung und Bebauungstätigkeit ohne Rücksicht auf landschaftliche Charakteristik und Konsequenzen für den Infrastrukturausbau

Wege zum Ziel

Vermeiden von Zersiedelung durch Maßnahmen der örtlichen Raumplanung (Flächenwidmungsplan u. Örtliche Entwicklungskonzepte).
Einhaltung der in örtlichen Entwicklungskonzepten festgehaltenen Siedlungsgrenzen (keine Neuausweisung von Bauland in landwirtschaftlichen Bereichen außerhalb der festgelegten Baulandbereiche).
Rückwidmung von nicht genutzten Baulandreserven im Grünland oder bei höherwertigen Lebensräumen in ökologisch wertvolle Flächen.
Konzentration der Besiedelung auf vorhandene Ortsbereiche und im direkten Anschluss an bestehende Siedlungen unter Rücksichtnahme auf ökologische Funktionen der Landschaft, auf die vorhandene Biotopausstattung sowie auf das Landschaftsbild.
Errichtung von An- und Neubauten in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen. Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude.
Einbindung bereits vorhandener,  nicht landschaftsgerechter Bebauungen durch Gehölzstrukturen, um so einen sanfteren Übergang zur Kulturlandschaft herzustellen.
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung.

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