Raumbezug
Gesamte Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Während die Notwendigkeit von Geschiebesperren im wesentlichen leicht erkennbar ist, wurden eine Reihe von gewässerbaulichen Maßnahmen alleine zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen gesetzt. Viele davon würden heute nicht mehr errichtet werden.
Ufer- und Sohlsicherungen stellen meist Maßnahmen dar, die zur Verminderung des Arten- und Strukturreichtums sowie zur Minderung der Selbstreinigungskraft des Gewässers führen.
Ein mit einer Aufweitung des Gewässerraumes verbundener Rückbau schafft Raum, der Hochwasser zurückhält (sog. Retentionsraum), wodurch Hochwasser langsamer und weniger heftig verläuft.
Reich strukturierte Gewässerufer und ein durchgängiges Gewässerkontinuum (unverbauter Sohlbereich sowie Schotterbänke, Störsteine etc.) sind für naturnahe Gewässer der Raumeinheit charakteristisch und steigern die ökologische Wertigkeit der Raumeinheit in zoologischer und botanischer Hinsicht.
Die Uferlinien sind ökologisch wesentliche Habitatgrenzlinien (große faunistische und floristische Artenvielfalt).
Schotterbänke und reiche Strukturierung durch Steine und Felsen im Bachbett (z.B. Jagdwarten für Wasseramsel) sind wichtige ökologische Parameter für die Naturnähe eines Gewässers.
Nicht dem Objektschutz dienende Ufer- und Sohlsicherungen sollten daher entfernt werden, was zu einer Steigerung des Strukturreichtums und der ökologischen Wertigkeit der Raumeinheit führen kann.
Gefährdung
Belassen der derzeitigen Situation
Wege zum Ziel
Gewässerrückbau zumindest auf öffentlichem Wassergut an geeigneten Stellen.
Projektfinanzierung durch Mittel des Naturschutzes (EU und Landesmittel) der Gewässerbezirke, der Fischereiwirtschaft und eventuell auch der Jagd.
Durchchecken aller gewässerbaulichen Anlagen auf ihren heutigen Nutzen mit dem Ziel, nicht mehr benötigte Bauwerke aufzulassen sowie benötigte Bauwerke im Sinne der Funktionsfähigkeit des Gewässers umzubauen (z.B. Fischaufstiegshilfen)