Sicherung und Entwicklung des charakteristischen Landschaftsbildes

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit


 

Ausgangslage/Zielbegründung

Das Landschaftsbild der Raumeinheit wird von waldbedeckten Hochebenen geprägt, die von einigen Siedlungsflächen in sonnenexponierten Gunstlagen unterbrochen werden. Durch die Höhenlage ergeben sich zahlreiche Ausblicke und Sichtbeziehungen in benachbarte Landschaftsräume.
Zahlreiche Landschaftselemente und Ausprägungen tragen zu einem abwechslungsreichen Landschaftsbild bei:

  • Felsformationen (Findlingssteine und Wackelstein, Blockburgen und Blockfluren, ...)
  • enge Verzahnung von Waldflächen und Offenland
  • zahlreiche kulturhistorische Landschaftselemente (Stufenraine, Trockensteinmauern, Lesesteinwälle, ... )
  • naturnahe Fließgewässer

Dieses Landschaftsbild in seiner Vielfalt und in seinem raumtypischen Charakter zu sichern, ist Aufgabe des Naturschutzes. Eng damit verbunden ist auch der hohe Erholungswert der Landschaft, der sich großteils auf ein attraktives Landschaftsbild begründet. Davon maßgeblich berührt ist letzten Endes auch die touristische Entwicklung.

 

Gefährdung

Änderung in der Landnutzung mit großflächigen Flächenansprüchen wie (Forst-) Straßenbau, Abbau von Rohstoffen oder Ausweitung von Siedlungsgebieten.
Bauvorhaben mit starken, weithin sichtbaren Auswirkungen auf das Landschaftsbild (Zersiedelung, Windkraftanlagen, Liftanlagen) – bedingt durch exponierte Lage des Grundstückes bzw. Größe des Bauvolumens.
Aufforstung oder Bebauung innerhalb markanter Sichtachsen.


 

Wege zum Ziel

Offenhalten der Kulturlandschaft (vgl. B 3.4.), insbesondere von markanten Sichtachsen.
Erhaltung das Landschaftsbild prägender Elemente.
Sicherung auf Ebene der Regionalplanung (Regionale Raumordnungsprogramme) und der Örtlichen Raumplanung (Flächenwidmungsplan, Örtliches Entwicklungskonzept).
Schärfung des Problembewusstseins auf lokaler und regionaler Ebene.

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