- Sicherung der Großflächigkeit und Geschlossenheit des Freiwaldes und des Weinsberger Waldes.
- Sicherung und Entwicklung des charakteristischen Landschaftsbildes.
- Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener Bebauung und Sicherstellung einer landschafts- und funktionsgerechten Bauweise.
- Sicherung des Flächenanteils an offener Kulturlandschaft.
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Sicherung eines breiten Spektrums an landwirtschaftlich genutzten Flächen.
- Sicherung und Entwicklung von Halbtrockenrasen und Magerwiesen.
- Sicherung und Entwicklung von Feucht- und Nassgrünland.
- Sicherung extensiv bewirtschafteter Ackerflächen als Lebensgrundlage für spezialisierte Arten.
- Erhaltung und Entwicklung eines hohen Anteils unbefestigter bzw. schwach befestigter Feld- und Wiesenwege.
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Sicherung des hohen Anteils an raumtypischen Kulturlandschaftselementen.
- Sicherung von Streuobstbeständen, Hecken und Feldgehölzen.
- Sicherung von Blockstreu-Fluren, Lesesteinwällen und -mauern sowie Stufenrainen in der offenen Kulturlandschaft.
- Sicherung und Entwicklung von halboffenen, mageren, dornbusch- oder wacholderausgestatteten Rainen und Hecken (Saumgesellschaften).
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Sicherung und Entwicklung naturnaher Wälder mit kleinräumiger Nutzungsstruktur und Naturverjüngung.
- Großräumige Sicherung und Entwicklung zonaler Buchen- und Fichten-Tannen-Buchen-Wälder.
- Sicherung und Entwicklung von naturnahen Fichtenwäldern auf Sonderstandorten.
- Sicherung und Entwicklung naturnahen Schlucht- und Hangwäldern.
- Sicherung und Entwicklung von bachbegleitenden Wäldern.
- Exemplarische Sicherung sekundärer Kiefernwälder.
- Sicherung kleinräumig auftretender, naturnaher Eichen-Kiefern-Wälder.
- Sicherung und Entwicklung von naturnahen Waldrandstrukturen.
- Sicherung und Entwicklung eines großräumig hohen Tot- und Altholzanteils.
- Sicherung natürlicher Fels- und Block-Formationen in den Waldflächen.
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer und deren Lebensräume.
- Sicherung der Schwemmteiche, deren Begleitvegetation und vermoorter Randbereiche.
- Naturnahe Gestaltung künstlich geschaffener Stillgewässer.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils an sekundären, temporären Kleinstgewässern (Wegpfützen, Tümpel).
- Schutz aller Moorflächen.
- Renaturierung beeinträchtigter Moorstandorte.
- Zulassen von Wildtiervorkommen mit weitgehend ungestörter Entwicklungsdynamik unter Berücksichtigung ökologischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
- Sicherung und Entwicklung der Lebensräume für waldbewohnende Kleineulenarten, insbesondere Raufußkauz und Sperlingskauz.
- Sicherung und Entwicklung großflächiger, extensiv genutzter Lebensräume für Wiesenbrüter.
- Sicherung der raumtypischen Fließgewässerfauna.
- Sicherung und Entwicklung der Kreuzotter-Populationen.
- Sicherung der Sumpfporst-Populationen.
- Nutzung des Potentials von Steinbrüchen zur Entwicklung naturnaher Lebensräume.
- Sicherung und Entwicklung des Nistangebotes für Gebäudebrüter und Fledermäuse.
- Nutzung des Potenzials an Magerstandorten entlang von Verkehrswegen.
- Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener und nicht landschafts- und funktionsgerechter Bebauung.
- Konzentration der Siedlungsentwicklung auf vorhandene Zentren, Erweiterungen im direkten Anschluss an bestehende Zentren.