- Sicherung und Entwicklung von großräumigen Grünzügen.
- Verbesserung der gewässerökologischen Situation der Flüsse Vöckla und Ager.
- Sicherung und Entwicklung von naturnahen Bachläufen.
- Sicherung und Entwicklung bestehender Fisch- und Löschteiche als naturnahe Gewässerlebensräume.
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Strukturelemente der Kulturlandschaft.
- Entwicklung von Ackerrandstreifen und Brachen.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Wiesenanteils.
- Nutzung des Potenzials zur Entstehung von Feuchtlebensräumen in den Randbereichen der Raumeinheit.
- Nutzung des Potenzials zur Entwicklung von Magerwiesen entlang von Verkehrswegen und im Bereich von Gewerbegebieten.
- Nutzung des Potenzials von Schottergruben zur Entwicklung naturnaher Lebensräume.
- Rohstoffabbau entsprechend den Grundsätzen des Landesraumordnungsprogrammes.
- Sicherung und Entwicklung des Nistangebotes für Gebäudebrüter und Fledermäuse.
- Erhaltung und Entwicklung eines hohen Anteils unbefestigter bzw. schwach befestigter Feld- und Wiesenwege.