Raumbezug
Grünlanddominierte Teile der Untereinheit “Talräume und Einhänge“
Ausgangslage/Zielbegründung
Mager- und Halbtrockenrasen zählen in der mitteleuropäischen Kulturlandschaft zu den artenreichsten Biotoptypen, deren Erhaltung prioritär ist. Daher finden sich diese Lebensraumtypen auch im Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wieder.
Bedingt durch das Klima, die kleinräumige Strukturierung (Felsstandorte, südexponierte, lichtoffene Hangbereiche) und die weit zurückreichende landwirtschaftliche Nutzung waren trotz des hohen Waldanteils der Raumeinheit derartige Lebensräume schon lange ein wesentlicher Bestandteil der Region. Neben den Umwandlungen in gedüngte Grünlandbereiche sind es vor allem Aufforstungen und das Einschleifen von beispielsweise Geländekanten, die diese wertvollen Lebensräume im 20. Jh. zurückgedrängt haben.
Da in Mager- und Halbtrockenrasen nicht nur zahlreiche gefährdete Pflanzenarten zu finden sind, sondern auch viele seltene Tierarten hier eine nicht ersetzbare Zufluchtstätte beziehungsweise einen Lebensraum finden (Insekten, Reptilien), muss der Erhaltung dieser Biotope ein besonderes Augenmerk gewidmet werden.
Gefährdung
Nutzungsintensivierung durch die Zufuhr von mineralischen und organischen Düngern, zu frühe/häufigere Mahd und Nivellierungen des ursprünglichen Landschaftsreliefs. Dabei ist zu beachten, dass gerade bodensaure Magerrasen besonders einfach durch Zufuhr von Mineraldüngern oder auch Kalk in produktives Wirtschaftsgrünland umgewandelt werden können.
Pflegeaufgabe und die damit verbundene Verbuschung beziehungsweise Verbrachung.
Neuaufforstungen.
Weitere Gefährdungen gehen möglicherweise von Baumaßnahmen aus (z. B. Straßenbau).
Durch Ausräumung des landschaftstypischen Kleinreliefs wie Geländekanten oder -kuppen.
Anlage von Steinbrüchen.
Wege zum Ziel
Die floristische und faunistische Vielfalt der Magerwiesen steht im engen Zusammenhang mit einer sehr spezifischen Nutzung (Zeitpunkt, Häufigkeit der Mahd, Düngung). Aus diesem Grund kann außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten nur ein intensiver Dialog mit den Grundeigentümern langfristig diese wertvollen Lebensräume sichern.
Einrichtung von Schutzgebieten (Pacht, Ankauf) bei gleichzeitiger Erstellung von wissenschaftlich fundierten Managementplänen.
Öffentliche Förderung von privaten Pflegeinitiativen.
Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen innerhalb der örtlichen Entwicklungskonzepte.
Weiterführung und langfristige Sicherstellung der finanziellen Förderungen (Pflegeausgleich, ÖPUL); darüber hinaus sollten die Naturschutzbehörden bei Ausbleiben von Prämienanträgen von bereits im Pflegeausgleichsprogramm befindlichen Landwirten den Ursachen auf den Grund gehen und die Landwirte erneut für eine Fortführung der Pflege motivieren.
Verzicht von Neuaufforstungen (inkl. Christbaumkulturen und Energiewälder).
Mindestanforderungen der Biotoppflege einhalten (Mahdhäufigkeit und -termin, Düngung, Entfernung des Mähgutes etc.).
Erhaltung des natürlichen Landschaftsreliefs.
Keine Neuanlage von Steinbrüchen im Bereich ökologisch wertvoller Flächen.
Einrichtung von Pufferzonen zwischen den land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und den verbliebenen Wiesenresten, um den direkten Nährstoffeintrag zu reduzieren beziehungsweise zu vermeiden. Bedingt durch die nicht kalkulierbaren Einflüsse des atmosphärischen Nährstoff- und Schadstoffeintrags muss die Reduktion der direkten Zufuhr von Nähr- und Schadstoffen an oberster Stelle stehen.
Berücksichtigung des Magergrünlandes bei der Neuanlage und dem Ausbau von Straßen und Wegen.
Zur langfristigen Sicherung dieser Lebensräume ist ein tief greifender Meinungsbildungsprozess hilfreich, der mittels Schulausflügen oder Freizeitveranstaltungen bereits im Kindesalter beginnen sollte. Eine Zusammenarbeit der Naturschutzbehörden und -organisationen mit den ansässigen Landwirten sollte sich hierbei als hilfreich erweisen.