Raumbezug
Grünlanddominierte Teile der Untereinheit „Talräume und Einhänge“
Ausgangslage/Zielbegründung
In der vorliegenden Untereinheit waren Feuchtwiesen bedingt durch die gegebenen topographischen Verhältnisse schon immer selten. Dennoch wurden die vorhandenen Biotope im Bereich der Talsohlen im Nahbereich zu Bächen oder im Einflussbereich der größeren Fließgewässer durch die Land- und Forstwirtschaft zurückgedrängt beziehungsweise in nährstoffreichere Biotope umgewandelt, sodass sie heute nur mehr als fragmentarische Reste vorhanden sind.
Naturnahe Feuchtwiesen beherbergen neben zahlreichen gefährdeten Pflanzenarten auch eine Vielzahl von spezialisierten Tieren (Schmetterlinge, Heuschrecken etc.) und sind dadurch gegenwärtig zu einem Hauptansatzpunkt des Naturschutzes geworden.
Zusätzlich nehmen die Feuchtwiesen eine wichtige Rolle im Biotopverbund ein, da sie in der Mehrzahl an Gewässerläufe gebunden sind und so über weite Strecken eine Trittsteinfunktion besitzen. Eine große Bedeutung kommt diesen Lebensräumen im Bereich des Wasserhaushaltes zu, da sie einerseits durch die Wasseraufnahmefähigkeit hochwasserregulierend wirken und andererseits als Nähr- und Schadstoffpuffer gegenüber den Gewässern und angrenzenden empfindlichen Lebensräumen (z. B. Magerstandorte) dienen.
Gefährdung
Die Entwässerung von Feuchtwiesen ist vor jeder Nutzungsänderung immer der erste, gravierende Eingriff in den Naturhaushalt dieses Lebensraumes.
Nutzungsintensivierung durch die Zufuhr von mineralischen und organischen Düngern, zeitlich veränderte Mähtermine, häufigere Mahd und Nivellierungen des ursprünglichen Landschaftsreliefs sowie Ausbringung von Spätsaaten (Lolch).
Pflegeaufgabe und die damit verbundene Verbuschung beziehungsweise Verbrachung.
Aufforstungen insbesondere mit standortfremden Fichten, Pappeln oder auch autochthonen Gehölzarten.
Weitere mögliche Gefährdungen gehen besonders von der Ausweitung infrastruktureller Einrichtungen (Straßen, Güterwege, Fischteiche etc.) aus.
Sammeln seltener Pflanzenarten.
Wege zum Ziel
Die floristische und faunistische Vielfalt der Feuchtwiesen steht im engen Zusammenhang mit einer sehr spezifischen Nutzung (Zeitpunkt, Häufigkeit der Mahd, Düngung). Aus diesem Grund kann außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten nur ein intensiver Dialog mit den Grundeigentümern langfristig diese wertvollen Lebensräume sichern. Dabei sollten auch die Möglichkeiten der Verfütterung des energieärmeren Heues aus den Feuchtwiesen erläutert und auf den Einzelfall abgestimmt werden, wobei besonders auch die mitunter gegebenen Vorteile dieses Futters zu erläutern sind (Verfütterung an Jung- und Altvieh, Pferde, Schafe, dadurch mögliche Erhöhung des Lebensalters und der Gesundheit).
Einrichtung von Schutzgebieten (Pacht, Ankauf) bei gleichzeitiger Erstellung von Managementplänen.
Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen innerhalb der örtlichen Entwicklungskonzepte.
Weiterführung und langfristige Sicherstellung der finanziellen Förderungen (Pflegeausgleich, ÖPUL); darüber hinaus sollten die Naturschutzbehörden bei Ausbleiben von Prämienanträgen von bereits im Pflegeausgleichsprogramm befindlichen Landwirten den Ursachen auf den Grund gehen und die Landwirte erneut für eine Fortführung der Pflege motivieren.
Mindestanforderungen der Biotoppflege einhalten (Mahdhäufigkeit und -termin, Düngung, Entfernung des Mähgutes etc.).
Hintanhaltung von weiteren Drainagierungen sowie Rückbau von vorhandenen.
Verzicht von Neuaufforstungen (inkl. Christbaumkulturen und Energiewälder).
Erhaltung des natürlichen Landschaftsreliefs.
Einrichtung von Pufferzonen zwischen den land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und den verbliebenen Feuchtwiesen.
Berücksichtigung der Feuchtwiesen bei der Neuanlage und dem Ausbau von Straßen und Wegen.
Aufklärung der Bevölkerung bezüglich des Verhaltens in der Natur (Wandern, Pflanzenschutz etc.).
Zur langfristigen Sicherung dieser Lebensräume ist ein tief greifender Meinungsbildungsprozess hilfreich, der mittels Schulausflügen oder Freizeitveranstaltungen bereits im Kindesalter beginnen sollte. Eine Zusammenarbeit der Naturschutzbehörden und -organisationen mit den ansässigen Landwirten sollte sich hierbei als hilfreich erweisen.