Raumbezug
Grünlanddominierte Teile der Untereinheit „Talräume und Einhänge“
Ausgangslage/Zielbegründung
Besonders in der unmittelbaren Umgebung von Gewässern, Feuchtwiesen oder am unbewirtschafteten Rand von landwirtschaftlichen Nutzflächen haben sich meist nährstoffreiche, feuchte Hochstaudenfluren entwickelt, die vielen Pflanzen- und Tierarten als Lebensraum dienen (Mädesüßfluren, Rohrglanzgrasröhrichte, u. a.). Besonders entlang von Fließgewässern bilden Hochstaudenfluren wichtige lineare Strukturen, die für das Wanderverhalten von Tieren (z. B. Vögel, Insekten) eine hohe Bedeutung haben.
An der Basis der steilen Hänge der Raumeinheit sammelt sich nicht selten ein Wasserüberschuss an, wodurch lokal kleinere, artenreiche Sonderbiotope im Bereich von kleinen Tümpeln oder angelegten Gräben entstehen. Hier finden sich beispielsweise auch seltene Pflanzen wie der Kalmus oder der Große Schwaden, die im Gebiet auf derartige Standorte beschränkt sind.
Der Erhaltung dieser waldfreien, artenreichen Feuchtlebensräume kommt demnach ein hoher naturschutzfachlicher Stellenwert zu.
Gefährdung
Direkte Entwässerung der Biotope oder der umgebenden Feuchtwiesen.
Nähr- und Schadstoffeintrag aus den landwirtschaftlichen Nutzflächen im Nahbereich.
Pflegeaufgabe und die damit verbundene Verbuschung beziehungsweise Verbrachung.
Aufforstungen insbesondere mit standortfremden Fichten, Pappeln oder auch autochthonen Gehölzarten.
Weitere Gefährdungen gehen besonders von der Ausweitung infrastruktureller Einrichtungen (Straßen, Güterwege, Fischteiche etc.) aus.
Wege zum Ziel
Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen innerhalb der örtlichen Entwicklungskonzepte.
Weiterführung und langfristige Sicherstellung der finanziellen Förderungen (Pflegeausgleich, ÖPUL); darüber hinaus sollten die Naturschutzbehörden bei Ausbleiben von Prämienanträgen von bereits im Pflegeausgleichsprogramm befindlichen Landwirten den Ursachen auf den Grund gehen und die Landwirte erneut für eine Fortführung der Pflege motivieren.
Mindestanforderungen der Biotoppflege einhalten (Mahdhäufigkeit und -termin, Düngung, Entfernung des Mähgutes etc.).
Hintanhaltung von weiteren Drainagierungen sowie Rückbau von vorhandenen.
Verzicht von Neuaufforstungen (inkl. Christbaumkulturen und Energiewälder).