Gewährleistung eines dauerhaften, betriebswirtschaftlich zumutbaren, standortgerechten Alt- und Totholzanteils

Raumbezug

Wald- und forstdominierte Teile der Untereinheit „Talräume und Einhänge“

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Liegendes und stehendes Totholz (vom Reisig bis zum vermodernden Baumstrunk) sowie Altbäume sind als Lebensraum insbesondere für Mikroorganismen, Insekten- und Vogelarten von größter Bedeutung. Darüber hinaus benötigen bestimmte Organismen wie Flechten und Pilze eine lange Standortkonstanz mit bestimmter Standortsukzession, um einen geeigneten Lebensraum im Wald zu finden. Auch epiphytische Moose und Flechten benötigen bestimmte Altersklassen (Borkenstruktur) und ein spezifisches Standortsklima, um die Stämme besiedeln zu können. Hohe Artenvielfalt im Wald hat wiederum eine geringe Schädlingsanfälligkeit zur Folge, sodass dort, wo Alt- und Totholz den Wirtschaftsbetrieb nicht unzumutbar stören, dieses einen Beitrag zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung leistet.
Ein beachtlicher Teil der Alt- und Totholzbewohner ist aus forstwirtschaftlicher Sicht als „Nützling“ zu bezeichnen. Ein hoher Alt- und Totholzanteil kann daher auch bei Schadensereignissen als biologische Schädlingsbekämpfung Bedeutung erlangen.
Durch die großflächig vorherrschende forstwirtschaftliche Nutzung der Wälder, speziell durch den (im Vergleich mit dem natürlichen Lebensalter der Bäume) frühen Erntezeitpunkt kommt es zu einem Ausfall höchster Altersklassen und oft zu einem Fehlen von stehendem und liegendem Totholz.
Im Vergleich mit Wälder in den ebeneren Bereichen etwa des Alpenvorlandes ist der Anteil an Tot- und Altholz in den steileren, schwerer zu bewirtschaftenden Leitenwäldern der Raumeinheit nutzungsbedingt jedoch bedeutend höher.

 

Gefährdung

Durch „gründliches Sauberhalten“ der Wälder

 

Wege zum Ziel

Im Wege forstlicher und ökologischer Beratung naturnahe Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung einer hohen Altersklassendurchmischung.
Schaffung von Alt- und Totholzzellen beziehungsweise großräumiges Belassen von Tot- und Altholz in den Wirtschaftswäldern.
Ausweisung von Altholzbeständen, welche die natürliche Zerfallsphase durchlaufen.
Förderung von Spechtbäumen oder sonstiger privatrechtlicher Vereinbarungen zur Erhaltung von Alt- und Totholz.

 

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