Raumbezug
Bachnahe Wald- und forstdominierte Teile der Untereinheit „Talräume und Einhänge“
Ausgangslage/Zielbegründung
In der Naturlandschaft gab es keinen Bach ohne Gehölzmantel, wobei vermutlich Schwarzerle, Traubenkirsche und Esche vorherrschten. Die Lebensgemeinschaft ist eine andere als an den großen Flüssen (Inn und Salzach), wo Silberweide, Grauerle und Esche dominieren. Wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum seltener Arten sind bachbegleitende Waldtypen von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung. Derartige Eschen-Schwarzerlenbestände findet man in der Regel als linear ausgebildete Ufersäume besonders in den Nebentälern der Raumeinheit. Nur im Kontaktbereich zu Schlucht- und feuchten Hangwaldtypen treten sie etwas flächiger in Erscheinung und bilden dort sehr naturnahe, anmutige Waldbestände. Bei Hochwasserereignissen kommt diesen Waldtypen eine besondere Pufferungsfunktion zu. Bachbegleitende Galeriewälder als Gliederungselemente in der Landschaft treten im Bereich des Donau- und Inntals bedingt durch die Topographie der Raumeinheit nur äußerst punktuell auf.
Quellige Standorte im Gebiet der Nebentäler werden mitunter von Bach-Eschenwäldern flankiert. Bedingt durch das ausgeglichene, kühle Lokalklima kann sich in natürlichen und naturnahen Quellbereichen eine typische Fauna entwickeln.
Den bach- und quellbegleitenden Waldtypen kommt eine enorme Bedeutung hinsichtlich Abpufferung von direkten Nähr- und Schadstoffen zu.
Gefährdung
Quellfassungen und Wasserentnahme.
Nutzungsänderungen im Umfeld und im Einzugsgebiet.
Durch Nähr- und Schadstoffeintrag aus dem Einzugsgebiet der Quellen.
Aufschütten von Quellstandorten.
Durch Entfernung der Gehölze bei Regulierungsmaßnahmen oder im Zuge landwirtschaftlicher Meliorationen.
Forstlicher Wegebau.
Anlage und Ausbau von Steinbrüchen.
Wege zum Ziel
Naturnaher Wasserbau, Information zum Verständnis bei der örtlichen Bevölkerung.
Ausweitung und Verbreiterung der vorhandenen bachbegleitenden Waldtypen zur Schaffung möglichst breiter und ausgedehnter Pufferzonen.
Förderung zur Anlage von Auwaldstreifen entlang von Gewässern.
Erhaltung bestehender Auwaldstandorte gemäß Naturschutzgesetz.
Sicherung der unmittelbaren Quellbereiche und ihrer Vegetation insbesondere gegenüber Quellfassungen.
Berücksichtigung in den örtlichen Entwicklungskonzepten und Waldentwicklungsplänen.
Dialog zur langfristigen Sicherstellung mit den Grundeigentümern.
Hintanhaltung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in den Quellbereichen und ihren Einzugsgebieten.
Verzicht auf bauliche Maßnahmen im unmittelbaren Quellbereich sowie im Nahbereich von Quellen (Fischteiche, Quellfassungen, Wildfütterungsstellen, Wegebau, Steinbrüche).
Umwandlung von Fichtenforsten in bach- und quellbegleitende Waldtypen.