Sicherung und Entwicklung des Fließgewässerkontinuums

Raumbezug

Alle durch die Einrichtungen von Stauwerken veränderten Fließgewässer in der Untereinheit „Talräume und Einhänge“ (z. B. Ranna, Große Mühl, Großer Kößlbach, Sarmingbach)

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Bei mehreren Bächen in der Untereinheit ist das Fließkontinuum auf Grund von Stauwerken und Kraftwerksnutzung ohne entsprechende Fischaufstiegshilfen und durch teils zu geringe oder fehlende Restwasserführung bei Ausleitungskraftwerken nicht mehr gegeben wie z. B. bei der Ranna, dem Großen Kößlbach oder der Großen Mühl.
Für die Fischfauna ist ein intaktes Fließgewässerkontinuum von großer Bedeutung. Fast alle Fischarten führen im Lauf ihres Lebens mehr oder weniger ausgedehnte Wanderungen durch. Vor allem lithophile Arten müssen zur Laichzeit meist geeignete Substrate aufsuchen. Unterbrechungen des Gewässerkontinuums unterbrechen diese Wanderungen. Neben der Verhinderung einer natürlichen Reproduktion unterbinden sie auch Kompensationswanderungen nach Hochwässern oder Schadensereignissen und den genetischen Austausch innerhalb der Populationen. Für Kleinfischarten können bereits Abstürze von 10 cm Höhe unüberwindbare Hindernisse darstellen.

 

Gefährdung

Durch Bautätigkeiten unterschiedlichster Art (z. B. Verrohrungen im Straßenbau), land- oder forstwirtschaftliche Nutzungen und v. a. im Schutzwasserbau (z. B. Geschiebesperren) und Kraftwerksbau (Stauwerke, Ausleitungsstrecken) besteht immer wieder eine gewisse Gefahr, das Fließkontinuum von Bächen noch weiter zu beeinträchtigen.

 

Wege zum Ziel

Rückbau von Kontinuumsunterbrechungen wo dies möglich ist und ökologisch ausreichende Restwasserabgaben bei den Ausleitungskraftwerken.
Generell sollten alle Kontinuumsunterbrechungen fischpassierbar umgestaltet werden. Es ist darauf zu achten, dass eine Fischpassierbarkeit in beiden Richtungen (flussauf und flussab) sichergestellt wird.

 

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