Raumbezug
Alle Fließgewässer in der Untereinheit „Talräume und Einhänge“
Ausgangslage/Zielbegründung
Die fischereiliche Bewirtschaftung berücksichtigt heute zunehmend ökologische Gesichtspunkte. Fehlentwicklungen der Vergangenheit sind jedoch genauso spürbar wie „neue" Fehler. Besatz mit Regenbogenforellen und Bachsaiblingen können zu Lasten der heimischen Bachforelle gehen. Aber auch der Besatz mit heimischen Fischen fragwürdiger Herkunft (z. B. Bachforellen aus Dänemark) kann das ökologische Gefüge stören. Regelmäßige Elektrobefischungen sind eine Gefahr für Flusskrebsbestände (Autotomie). Diese sind in den letzten Jahrzehnten ohnehin beinahe ausgerottet worden. Keinesfalls darf die Elektrofischerei zum Entfernen unliebsamer Fischarten benutzt werden.
Gefährdung
Besatz mit allochthonen Fischarten.
Besatz mit Fischen, die nicht aus dem Einzugsgebiet stammen.
Verschleppung der Krebspest.
Wege zum Ziel
Die fischereiliche Bewirtschaftung sollte sich – im Sinne der Nachhaltigkeit – an ökologischen Kriterien und erst in zweiter Linie an wirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren.
Insbesondere in den naturbelassenen Abschnitten sollte so weit als möglich auf Besatz verzichtet werden, da hier vor allem bei geringem bis mäßigen Befischungsdruck die natürliche Reproduktion ausreicht, den Fischbestand zu sichern.
Erstellung von fischerwirtschaftlichen Managementplänen für ganze Gewässersysteme.
Wo Bestände der heimischen Bachforelle vorkommen, sollte auf Besatz mit allochthonen Arten verzichtet werden (Regenbogenforelle, Bachsaibling). Wird Besatz eingebracht, ist genetischem Material aus dem jeweiligen Einzugsgebiet der Vorzug zu geben.
Fischereigeräte und Schuhe reinigen und trocknen, bevor sie in Gewässern mit Edel- oder Steinkrebsen zur Verwendung kommen.