Erhaltung der traditionellen Bebauung und bei Neubebauung und Erweiterungen Sicherstellung einer landschaftsgerechten Bauweise

Raumbezug

Gesamte Untereinheit  „Wiesengebiete des Hügellandes“

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Das Landschaftsbild der Untereinheit wird in bedeutendem Ausmaß von der traditionellen bäuerlichen Struktur und Bebauung bestimmt. Vor allem die Akzentuierung der großflächigen Wiesenhänge durch die verstreut liegenden Einzelhöfe verleiht dem Gebiet beträchtlichen landschaftlichen Charme. Gerade durch die große Einheitlichkeit der Hofformen können nicht-landschaftsgerechte Baukörper einen Störfaktor im Landschaftsbild darstellen. Da in der Untereinheit kaum eine Tendenz zu Streusiedlungsbildung und Einzelhausbebauung erkennbar ist, sind weite Teile der Landschaft noch als bäuerlich bedingtes Kulturgut erhalten und als solches erkennbar.

 

Gefährdung

Zersiedelung der Kulturlandschaft u.a. mit Einfamilienhäusern, Errichtung von Objekten ohne landschaftsgerechte Bauweise und ohne Rücksichtnahme auf die Ensemblewirkung mit Baubeständen, sowie Einhaltung der Maßstäblichkeit
Bauvorhaben mit starken, weithin sichtbaren Auswirkungen auf das Landschaftsbild – bedingt durch exponierte Lage des Grundstückes bzw. Größe des Bauvolumens

 

Wege zum Ziel

Neue Widmungen nur nach den Grundsätzen der Raumordnung
Beeinflussung der Gestaltung von An- und Neubauten im Hinblick auf eine landschaftsgerechte Bauweise unter Beachtung der Topographie, sowie einer guten Proportion und Einhaltung der Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen
Bei großen Neubauten (Reithallen, o. ä.) Bedacht auf Lage, gute Proportion und Sichtbarwerden der Funktion nach außen, sowie optische Einbindung durch Bepflanzungsmaßnahmen

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen: