- Sicherung der letzten Reste magerer Wiesen- und Weideflächen.
- Erhaltung und Entwicklung von Strukturelementen (Einzelbäume, Feldgehölze, Streuobstwiesen) bzw. Sicherung eines hohen Anteils an gehölzreichen Kleinstrukturen.
- Erhaltung und Entwicklung von Heckenzügen.
- Entwicklung eines hohen Anteils kleinräumiger amphibientauglicher Teiche.
- Erhaltung der traditionellen Bebauung und bei Neubebauung und Erweiterungen Sicherstellung einer landschaftsgerechten Bauweise.
- Konzentration der Siedlungsentwicklung auf vorhandene Zentren, Erweiterungen im direkten Anschluss an bestehende Zentren.
- Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Anlage von Betriebs- und Gewerbezonen.