Sicherung und Entwicklung von Feuchtwiesen

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Noch vor wenigen Jahrzehnten waren naturnahe Feuchtwiesen über staunassen oder wechselfeuchten Böden entlang von Bächen, kleinen Senken oder im Randbereich von Vermoorungen ein wesentlicher Bestandteil der Raumeinheit. Die Land- und Forstwirtschaft hat diese Lebensräume über weite Strecken völlig zurückgedrängt oder in nährstoffreichere Biotopformen umgewandelt.
Naturnahe Feuchtwiesen beherbergen neben zahlreichen gefährdeten Pflanzenarten auch eine Vielzahl von spezialisierten Tieren (Schmetterlinge, Heuschrecken etc.) und sind dadurch gegenwärtig zu einem Schwerpunkt des Naturschutzes geworden.
Zusätzlich nehmen die Feuchtwiesen eine wichtige Rolle im Biotopverbund ein, da sie in der Mehrzahl an Gewässerläufe gebunden sind und so über weite Strecken eine Trittsteinfunktion besitzen. Große Bedeutung kommt diesen Lebensräumen für den Wasserhaushalt zu, da sie einerseits durch die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens dämpfend auf Hochwasserspitzen wirken und andererseits als Nährstoff- und Schadstoffpuffer gegenüber den Gewässern und angrenzenden empfindlichen Lebensräumen dienen.

 

Gefährdung

Entwässerung
Nutzungsintensivierung (z.B. Aufforstung, Geländekorrektur, Düngung, frühere und häufigere Mahd)
Pflegeaufgabe, Verbrachung und Verbuschung
Bebauung, Errichtung von Straßen, Anlage von Sport- und Freizeiteinrichtungen, Fischteichen, etc.)

 

Wege zum Ziel

Gezielte Erhebung gefährdeter artenreicher Restbestände
Bewusstseinsbildung und intensiver Dialog mit den Grundeigentümern
Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen der örtlichen Entwicklungskonzepte
Ausgleichszahlungen für die weitere Bewirtschaftung von Feuchtwiesen (ÖPUL, sonstige privatrechtliche Vereinbarungen)
Mindestanforderungen der Biotoppflege einhalten (späte Mahd, keine Düngung, Entfernung des Mähgutes, keine geländegestaltenden Maßnahmen etc.)
Hintanhaltung von weiteren Drainagierungen sowie Rückbau von vorhandenen Entwässerungssystemen
Verzicht von Neuaufforstungen (inkl. Christbaumkulturen und Energiewälder)
Einrichtung von Pufferzonen zwischen den Feuchtwiesen und landwirtschaftlich intensiver genutzten Flächen
Berücksichtigung des Magergrünlandes im Rahmen der Flächenwidmung

 

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