-
Sicherung und Entwicklung des landschaftsprägenden, bäuerlichen Kulturlandschaftscharakters.
- Sicherung und Entwicklung von Streuobstbeständen.
- Sicherung und Entwicklung von landschaftsprägenden Einzelbäumen, Hecken und Feldgehölzen.
- Erhaltung des vorhandenen Geländereliefs im Bereich von Hohlwegen, Tobeln und Gräben.
- Erhaltung und Entwicklung eines hohen Anteils unbefestigter bzw. schwach befestigter Feld- und Wiesenwege.
- Erhaltung eines hohen Altholzanteils in der Kulturlandschaft.
- Entwicklung eines hohen Anteils von Ackerrandstreifen, Ackerrainen und Brachen.
- Entwicklung kleinräumiger Rutschungen als Sukzessionsflächen.
-
Sicherung und Entwicklung von naturnahen, standortgerechten Wäldern.
- Sicherung und flächige Entwicklung von Buchen- und Buchenmischwäldern.
- Sicherung und Entwicklung von kleinräumig auftretenden Eichen-Hainbuchenwäldern.
- Sicherung und Entwicklung von Waldtypen mit hohen Anteilen an Esche und Bergahorn an Hängen.
- Sicherung und Entwicklung von Auwäldern und bachbegleitenden Galeriewäldern.
- Sicherung von Quellen und ihrer typischen Vegetation.
- Sicherung und Entwicklung von Bruchwaldresten.
- Sicherung letzter Reste früherer Kiefern-Streuwälder.
- Entwicklung eines höheren Tot- und Altholzanteils in den Wäldern.
- Sicherung und Entwicklung einer hohen Randliniendichte und -vielfalt an den Waldrändern (naturnahe Waldränder).
- Sicherung und Entwicklung der letzten extensiven Wiesenstandorte.
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Fließgewässersysteme und deren Lebensräume.
- Sicherung oder gegebenenfalls Entwicklung der Wasserqualität aller in der Raumeinheit vorhandenen Gewässer.
- Naturnahe Gestaltung und möglichst extensive fischereiliche Bewirtschaftung künstlich geschaffener Stillgewässer.
- Sicherung und Entwicklung der Flussperlmuschel-Vorkommen.
- Sicherung und Entwicklung der heimischen Flusskrebs-Bestände.
- Sicherung und Entwicklung einer ökologisch orientierten fischereilichen Bewirtschaftung.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils an sekundären, temporären Kleinstgewässern (Wegpfützen, Tümpel).
- Sicherung der natürlichen Abläufe bei Schlier- und Konglomeratwänden.
- Nutzung des Potenzials von Abbauflächen (Schotter-, Lehm-, Schlier- und Sandgruben) zur Entwicklung naturnaher Lebensräume.
- Verbesserung des Biotopverbundes entlang überregional bedeutsamer Wildtierkorridore, insbesondere auch im Bereich von Wildquerungsmöglichkeiten über lineare Infrastruktureinrichtungen.
- Sicherung und Entwicklung des Nistangebotes für Gebäudebrüter und Fledermäuse.
- Zulassen von Wildtiervorkommen mit weitgehend ungestörter Entwicklungsdynamik unter Berücksichtigung ökologischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
- Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener und nicht landschafts- und funktionsgerechter Bebauung.
- Konzentration der Siedlungsentwicklung auf vorhandene Zentren, Erweiterungen im direkten Anschluss an bestehende Zentren.
-
Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils naturnaher Flächen im Bereich von Siedlungs- und Gewerbegebieten.
- Nutzung des Potenzials zur Entwicklung extensiver Wiesengesellschaften.
- Erhöhung des Anteils von Dachbegrünungen.
- Sicherung eines hohen Anteils an Ruderal- und Sukzessionsflächen.
- Erhöhung des Anteils naturnaher Feuchtlebensräume (Teiche).
- Sicherung und Erhöhung des Anteils von Einzelgehölzen, Gehölzbeständen und Parkanlagen.
- Sicherung historischer Parkanlagen.
- Erhaltung und Entwicklung unversiegelter Flächen und wasserdurchlässiger Oberflächengestaltungen in Siedlungs- und Gewerbegebieten.