Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener und nicht landschafts- und funktionsgerechter Bebauung

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit außerhalb von Städten

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Der Eindruck einer Landschaft wird maßgeblich auch von deren Bebauungsstruktur bestimmt.
Rein bäuerlich besiedelte Landschaftsteile mit raumtypischen Hofformen, die von einem reich strukturierten Mosaik aus Streuobstwiesen, standortgerechten Hecken und Sträuchern und einem Gemüsegarten umgeben sind, stellen ebenso wie Bäche mit ihren Ufergehölzen oder (artenreiche) Waldränder wichtige landschaftliche Parameter für die gesamte Raumeinheit dar. Besonders die Bebauung derartiger Bereiche mit Gebäuden ohne landschaftlichen und strukturellen Zusammenhang kann als sehr dominant und störend empfunden werden.
Für den Tourismus ist das charakteristische Landschaftsbild mit seinen traditionellen Siedlungs- und Nutzungsformen von entscheidender Bedeutung. Auch die Attraktivität einer Landschaft als Naherholungsgebiet bleibt durch Vermeidung nicht landschaftsgerechter Bebauung erhalten.

 

Gefährdung

Bebauungstätigkeit ohne Rücksicht auf landschaftliche Charakteristik

 

Wege zum Ziel

Einhaltung der in Flächenwidmungsplänen und in Örtlichen Entwicklungskonzepten festgehaltenen Siedlungsgrenzen
Errichtung von An- und Neubauten in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der Topographie, des Vegetationsbestandes, von Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen. Umschließen vorhandener landschaftsuntypischer Bebauungen mit einem Mantel aus landschaftstypischen Gehölzstrukturen oder Grüngürteln, um so einen sanfteren Übergang zur Kulturlandschaft herzustellen.
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung

 

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