Raumbezug
Gesamte Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Die Raumeinheit ist relativ gleichmäßig durch kleinere Ortschaften besiedelt, die meist bäuerlichen Charakter aufweisen. Die Lage dieser Siedlungsflächen befindet sich meist auf Anhöhen. Außerhalb der Ortschaften liegt eine nahezu rein bäuerlich geprägte, ansprechende Kulturlandschaft vor, welche raumtypische Gehöftformen (Innviertler Vierseithöfe) und durch eine teils kleinräumige Gliederung mit zahlreichen Vernetzungsstrukturen (Wäldchen, Böschungen,...) gekennzeichnet ist.
Nicht landschaftsgerechte Baukörper können hier einen Störfaktor für das Landschaftsbild darstellen.
Gefährdung
Zersiedelung der Kulturlandschaft u.a. mit Einfamilienhäusern Errichtung von Objekten ohne landschaftsgerechte Bauweise und ohne Rücksichtnahme auf die Ensemblewirkung mit Baubeständen, sowie Einhaltung der Maßstäblichkeit
Bauvorhaben mit starken, weithin sichtbaren Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Wege zum Ziel
Neue Widmungen nur nach den Grundsätzen der Raumordnung
Errichtung von An- und Neubauten in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmiger Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen
Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude
Bereits vorhandene nicht landschaftsgerechte Bebauungen sollten künftig durch einen Mantel von landschaftstypischen Hecken oder Grüngürteln umschlossen werden, um so einen sanfteren Übergang zur Kulturlandschaft herzustellen.
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung
Insbesondere bei großen Neubauten (Reithallen, o. ä.) Bedacht auf Lage, gute Proportion und Sichtbarwerden der Funktion nach außen