Sicherung und Steuerung einer landschafts- und funktionsgerechten Bebauung am Ufer und in den seenahen Bereichen

Raumbezug

Umfeld der Seen

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Die Seeufer sind attraktive Bereiche für die Erholung. Darüber hinaus stellen sie Zentren der Arten- und Lebensraumvielfalt dar.
An den meisten Seen in der Raumeinheit liegen Gasthäuser, Hütten oder Badeplätze. Soweit die Seen durch Straßen erschlossen sind, gibt es dort auch z. T. großflächige Parkplätze. Der Nutzungsdruck auf die Uferzonen ist entsprechend hoch. (Neu-)Bebauungen im Seeuferbereich wirken sich daher meist stärker als in anderen Bereichen negativ auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt aus.

 

Gefährdung

Ausweitung- und Neuwidmung von Bauland
Einzelne, zumeist bauliche Maßnahmen, die eine dauerhafte, maßgebliche, negative Änderung des Erscheinungsbildes der Landschaft zur Folge haben
Langfristige, „schleichende“ Entwicklungen, die sich erst nach einem längeren Zeitraum zu erkennbaren Änderungen aufsummieren
Zersiedelung

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung der Aspekte des Naturschutzes in den Flächenwidmungsplänen und in den örtlichen Entwicklungskonzepten. (Keine weiteren Baulandwidmungen an den Seeufern)
Bei Errichtung unvermeidlicher An- oder Neubauten Sicherstellung einer landschaftsgerechten Bauweise, unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmige Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen. Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude.
Einbindung der vorhandenen Bauten in das Landschaftsbild durch naturnahe Gestaltung der Außenanlagen.
Gestaltung und Gliederung der Parkplätze mit Baumreihen.
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung

 

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