Seit 1. Jänner 2008 gilt auf der A1 West Autobahn zwischen Linz und Enns Tempo 100, wenn es die Luftsituation erfordert; die Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch eine immissionsgesteuerte Verkehrsbeeinflussungsanlage auf Überkopfanlagen angezeigt (100 mit Zusatz „IG-L“).
Rechtsgrundlage dafür ist eine Verordnung, mit der die immissionsabhängige Geschwindigkeitsbeschränkung geregelt wird. Diese Verordnung wiederum beruht auf dem (bundesgesetzlichen) Immissionsschutzgesetz-Luft.
Ein herzliches Dankeschön an alle Autofahrer, die sich an diese Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten haben und weiterhin halten! Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für den Umweltschutz!
Zum Inhalt der Verordnung:
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h wird immer dann geschaltet, wenn dies die Luftsituation erfordert. Es werden dazu die Ergebnisse der Immissionsmessstelle, die Verkehrszähldaten sowie die voraussichtliche Wetterentwicklung berücksichtigt. Diese Daten werden alle an den Zentralrechner der ASFINAG weitergeleitet. Dort wird mit einem eigens dafür entwickelten Rechenprogramm der direkte Immissionsbeitrag der PKW und der PKW-ähnlichen Fahrzeuge ermittelt und mit dem Schwellenwert verglichen. Sobald dieser Wert den mit der Verordnung festgelegten Schwellenwert überschreitet und die Prognose einen gleichbleibenden oder steigenden Trend ergibt, wird die Anlage automatisch auf 100 km/h geschaltet. Wenn die laufenden Messungen ergeben, dass dieser Immissionsbeitrag unter den Schwellenwert gesunken ist, so wird die Anlage wieder ausgeschaltet und es gilt wieder die auf Autobahnen sonst übliche Geschwindigkeit von 130 km/h.
Da diese Messungen und Berechnungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen und auch die Autofahrer durch rasches Hin- und Herschalten nicht verwirrt werden sollen, beträgt die Schaltdauer mindestens eine Stunde. Das heißt, dass nach der Schaltung eines Zustandes (Geschwindigkeitsbeschränkung ja oder nein) dieser zumindest eine Stunde aufrecht bleibt, bis er wieder geändert wird.
Außer dem „Lufthunderter“ werden auf denselben Überkopfanlagen auch Tempolimits nach der Straßenverkehrsordnung angezeigt, z.B. bei Nebel, Nässe oder Glätte.