- Erhalt der landschaftlichen Eigenart der Niederungslandschaft der Donauzubringer.
- Sicherung und Entwicklung sowie Erhöhung des Anteils an naturnahen Waldbeständen.
- Sicherung eines hohen Anteils an Hecken und Feldgehölzen.
- Erhöhung des Anteils an Wiesen, Ackerrandstreifen und Ackerbrachen.
- Sicherung und Entwicklung artenreicher Lebensräume im Bereich von Siedlungs- und Gewerbegebieten.