- Sicherung des natürlichen Geländereliefs.
- Sicherung naturnaher Tobelwälder.
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Waldbestände in der Terrassenlandschaft.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils an landschaftsprägenden, naturnahen Feldgehölzen und Hecken.
- Erhöhung des Anteils von Elementen der Kulturlandschaft (Obstbaumreihen, Raine, markante Einzelbäume) auf den Hoch- und Niederterrassen.
- Sicherung kleinräumiger Reste von Halbtrockenrasen.
- Erhöhung des Anteils an Wiesen, Ackerrandstreifen und Ackerbrachen.
- Nutzung des Potenzials von Abbauflächen zur Entwicklung naturnaher Lebensräume.
- Siedlungsentwicklung und Rohstoffgewinnung entsprechend den Grundsätzen des Landesraumordnungsprogramms.