- Sicherung und Entwicklung des Donauauengrünzuges.
- Sicherung und Entwicklung der reliktären Auwaldbereiche der Donau.
- Sicherung und Entwicklung aquatischer und semiaquatischer Lebensräume der Au (Augewässer i.w.S.).
- Sicherung und Entwicklung der den Auwald durchfließenden Bachläufe/Umleitungsgerinne.
- Sicherung und Entwicklung von Auwiesen.
- Zulassen von Bibervorkommen mit weitgehend ungestörter Entwicklungsdynamik unter Berücksichtigung ökologischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
- Verbesserung der gewässerökologischen Situation der Donau.
- Nutzung des Potenziales von Schottergruben zur Entwicklung naturnaher Lebensräume.