Erhaltung und Anlage von Teichen mit naturnahen Uferbereichen

Raumbezug

Künstlich angelegte Stillgewässer in der Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

 Auch Lösch- und Fischteiche können bei zumindest teilweiser naturnaher Gestaltung (Flachwasserzonen, Zonen ohne Fischbesatz) einen wesentlichen Beitrag zur Artenvielfalt leisten, wobei insbesondere gewässergebundene Kleinlebewesen (Libellen, Froschlurche, Weichtiere, etc.) sowie Wasser- und Sumpfpflanzen davon profitieren. Auch zur Bereicherung des Landschaftsbildes tragen sie bei.
In der vorliegenden Raumeinheit befinden sich etliche unterschiedlich gestaltete wie auch genutzte, zumeist aber relativ kleine Stillgewässer. Sie wurden künstlich errichtet und erfüllen die Funktion von Fisch- und/oder Löschteichen. Ihre Sohlausbildung ist teils natürlich und ihre Ufer sind häufig mit Steinen und auch mit Holzplanken zumindest punktuell befestigt. Die Uferbereiche sind meist steil ausgebildet (ausgebaggert); flach ins Wasser verlaufende Ufer sind eher die Ausnahme, weshalb die meisten dieser Gewässer für Amphibien nur bedingt geeignet sind, der Pflanzenwuchs in den Gewässern (Makrophyten) ist allgemein sehr dürftig, an den Ufern gedeihen häufig nährstoffliebende Pflanzen wie Brennnessel, Blut- und Gilbweiderich, Mädesüß, Rohrglanzgras oder Schilf; als Gehölze dominieren – sofern überhaupt vorhanden – Schwarzerlen und Weidenarten. Die typischen Löschteiche vor allem in den Nahbereichen von Bauernhöfen sind regelmäßig als Betonbecken ausgeführt und erreichen oft nur Ausmaße von wenigen Quadratmetern. Das Wasser ist sehr häufig nährstoffreich, gelegentlich zeigt sich auch stärkerer Algenwuchs.
In (aufgelassenen) Steinbrüchen sind zum Teil größere Teiche oder Weiher vorhanden, die mitunter auch zum Baden verwendet werden.
Bei der Neuanlage von Teichen sollte jedoch darauf geachtet werden, dass dabei keine naturschutzfachlich wertvollen Feuchtwiesenstandorte zerstört werden. Die fischereiliche Nutzung sollte möglichst extensiv erfolgen.

 

Gefährdung

Hoher Nährstoffgehalt (aus benachbarter landwirtschaftlicher Nutzung, Überfütterung, Entenkot)
Alleinige Ausrichtung der Stillgewässergestaltung auf fischereilichen Nutzen oder als Zierteich

 

Wege zum Ziel

Abflachen der Ufer, ev. mit Verlandungszonen im Umfeld
Pufferzonen zu angrenzenden Nutzflächen schaffen, optimalerweise mit entsprechender Gehölzbestockung und damit Beschattung der Gewässer
Reduktion des Fischbesatzes
Reduktion der Futtermengen
Verzicht auf Entenfütterung

 

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