In der vorliegenden Struktur sind zwei Zielebenen ersichtlich. Auf weitere Unterziele wird beim jeweiligen Ziel hingewiesen.
- Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Landschaften von nicht agrarbezogener und nicht landschafts- und funktionsgerechter Bebauung.
- Konzentration der Siedlungsentwicklung auf vorhandene Zentren.
- Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Anlage von Betriebs- und Gewerbezonen.
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Sicherung des strukturreichen, Grünland-dominierten Offenlandschaftscharakters.
- Sicherung eines hohen Anteils raumtypischer Naturlandschaftselemente.
- Sicherung und Entwicklung der hohen Randliniendichte und -vielfalt in den Verzahnungsbereichen mit dem Wald.
- Sicherung eines hohen Anteils an landschaftsgliedernden Gehölzstrukturen.
- Sicherung und Entwicklung von landschaftsprägenden Einzelgehölzen.
- Sicherung eines hohen Anteils an Obstbaumbeständen.
- Sicherung eines hohen Wiesen- und Weideflächenanteils insbesondere in Steillagen.
- Sicherung und Entwicklung von Quell-Lebensräumen und Nassgallen als nutzungsarme Biotopflächen.
- Sicherung und Entwicklung des Nistangebotes für Gebäudebrüter und Fledermäuse.
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Waldbestände.