Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Anlage von Betriebs- und Gewerbezonen

Raumbezug

Gesamte Untereinheit Nebentäler und aufgelöste Rodungsinseln

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Durch die Nähe zu den großen Arbeitsmärkten von Steyr und Kirchdorf kann der Bevölkerungsrückgang gebremst werden. In Teilbereichen besteht auch in den Nebentälern der Bedarf an neuen Siedlungs- und Gewerbegebieten, die teilweise in extensiven Grünlandgebieten sowie landschaftsästhetisch exponierten Lagen angelegt werden. Dadurch entstehen mitunter mitten in rein bäuerlich strukturierten Kulturlandschaften völlig landschaftsuntypische Baukörper, die zu starken Veränderungen des Landschaftsbildes führen.

 

Gefährdung

Störung von Sichtbeziehungen und Landschaftsbildelementen durch Bebauung

 

Wege zum Ziel

Ausweisung von neuen Gewerbegebieten nur nach den Grundsätzen der Raumordnung und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild

Berücksichtigung dieser Aspekte ebenso in den örtlichen Entwicklungskonzepten der Gemeinden
Einbindung von Bauten in die Landschaft durch landschaftsgerechte Bauweise und Grünelemente

 

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