Sicherung und Entwicklung des bäuerlich geprägten, reichhaltig vernetzten und gehölzreichen Kulturlandschaftscharakters

Raumbezug

Gesamte Untereinheit „Waldarmes Hügelland des Flysch“

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Durch sehr unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich der Reliefierung, der Bodenverhältnisse und der Bewaldungsstruktur herrscht ein besonders struktur- und formenreiches Erscheinungsbild der Offenlandschaft vor, in dem die Grünlandnutzung durch Wiesen und Weiden deutlich überwiegt.
Auf Grund der Geländemorphologie (z.B. Steilheit) sind viele Hänge gut einsehbar und damit für das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung.
Starke Gliederungseffekte ergeben sich durch Heckenzüge, Obstbaumwiesen, Lärchenwiesen, Böschungen und teils enge Verzahnung Wald-Grünland.
In der Regel einzeln stehende Bauernhöfe mit vereinzelt regionaltypischem Aussehen stellen tragende Landschaftselemente dar. Durch ungeregelte Bebauung mit unterschiedlichen Baustilen und ohne erkennbare Siedlungsgrenzen in vielen Hängen, Tälern und Rücken wird der harmonische, von Agrarnutzung geprägte Landschaftscharakter teilweise stark beeinträchtigt.
Nutzungsaufgabe in schwer bewirtschaftbaren Grünlandbereichen führt zu einer zunehmenden Verwaldung der Offenlandschaft.

 

Gefährdung

Starker Bewaldungsdruck („Zuwachsen der Landschaft“), Aufforstung von Steil- und Grenzertragsflächen mit Fichtenreinkulturen, Begradigung unregelmäßig geformter Waldränder.
Starke Zersiedelungstendenzen durch Einfamilienhäuser (bevorzugte Lagen aufgrund des Seeblicks), Abgrenzung zwischen Besiedelung, freier Landschaft und Wald oftmals nicht wahrnehmbar

 

Wege zum Ziel

Erarbeitung von alternativen Bewirtschaftungsprogrammen für extensive Grünlandnutzung mit entsprechenden Förderungen
Stärkung des „sanften“ Erholungs- und Erlebnistourismus (Bewerbung der Landschaft)
Berücksichtigung in der örtlichen Raumordnung. Freihalten insbesondere der Sichthänge vor weiteren Baulandausweisungen, Rückwidmung von "Altlasten"
Ausweisung von Bauland nur im Bereich vorhandener Ortszentren und im direkten Anschluss, soweit ökologisch und für das Landschaftsbild verträglich. Notwendige Gebäude in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen. Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude.
Bereits vorhandene nicht landschaftsgerechte Bebauungen sollten künftig durch einen Mantel von landschaftstypischen Hecken oder Grüngürteln umschlossen werden, um so einen sanfteren Übergang zur Kulturlandschaft herzustellen.
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung
Vermeidung unnötiger Versiegelungen

 

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