Raumbezug
In jenen Bereichen der Untereinheit „Kulturlandschaft der Austufe“, in denen Defizite in Bezug auf die Ausstattung mit Kulturlandschaftselementen gegeben sind
Ausgangslage/Zielbegründung
Gerade jene Kulturlandschaftselemente und Biotopstrukturen, die einen besonders starken Rückgang zu verzeichnen hatten, sind aus Sicht des Naturschutzes von besonderer Bedeutung. Es handelt sich dabei um extensiv genutzte Wiesen- und Böschungsbereiche (Trocken- und Feuchtwiesen, Obstbaumwiesen) sowie auch um unterschiedliche Gehölzstrukturen (Hecken, Verbuschungsbereiche etc.)
Landschaftsbild: Nach einer gewissen Entwicklungszeit können neu ausgepflanzte Gehölze wichtige Elemente der Landschaft werden und diese gestalterisch aufwerten.
Sortenschutz: Im Rahmen von Obstbaumpflanzungen besteht insbesondere die Möglichkeit, gezielt alte regionaltypische Obstbaumsorten zu erhalten und zu fördern.
Gefährdung
Im Vergleich zur Kulturlandschaft des 19. Jahrhunderts ist die Aulandschaft stark verarmt an Strukturelementen – insbesondere an Hecken, Feldgehölzen und Obstbaumbeständen
Wege zum Ziel
Grundsätzlich ist die Vornahme von Neuauspflanzungen insbesondere von Gehölzen oder die Neuanlage von Wiesen zu unterstützen, diese sollten allerdings nur dort vorgenommen werden, wo sie nicht auf Kosten bestehender höherwertiger Lebensräume gehen (z.B. von Wiesenböschungen, Feuchtwiesen etc.)