Erhöhung des Anteils an Wiesen, Ackerrandstreifen, Ackerrainen und Ackerbrachen

Raumbezug

Gesamte Untereinheit „Kulturlandschaft der Austufe“

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Wiesen, Ackerrandstreifen und Ackerbrachen sind gegenüber intensiv genutzten Ackerflächen durch einen artenreicheren Bestand als deutlich hochwertiger einzustufen und grundwasserschonender zu bewirtschaften.
Für naturräumlich höherwertige Wiesentypen sind besonders trockene oder feuchte sowie nährstoffärmere Standortbedingungen von Bedeutung.
Das Potenzial zur Bildung besonders wertvoller magerer Wiesenbestände ist infolge der Eutrophierung durch Ackernutzung deutlich reduziert.
Ackerflächen stellen gleichförmige Monokulturen dar, die in kurzen Perioden bestellt, bearbeitet und beerntet werden. Auf Ackerstandorte haben sich die sogenannten Ackerwildkräuter spezialisiert, die aber vor allem durch gezielteren Maschineneinsatz , Saatgutreinigung und einen teils intensiven Herbizideinsatz in den letzten Jahrzehnten einen starken Rückgang verzeichnet haben.
Ackerrandstreifen sind wenige Meter breite Streifen, auf denen zwar eine Bodenbearbeitung aber kein Herbizid- und Düngereinsatz erfolgt und die teilweise nicht bestellt werden. Durch ihre Anlage kann einer Verarmung der Begleitflora und -fauna entgegengewirkt werden.
Raine sind lineare Altgras- und Brachebestände zwischen den Ackerflächen, die sporadisch gemäht werden, aber keiner Bodenbearbeitung unterliegen. Sie tragen stark zur Mannigfaltigkeit der Agrarlandschaft bei, werden von Spontanvegetation gebildet und können als Zusatzstrukturen auch Einzelsträucher aufweisen. Insekten, Amphibien, Jungvögel und Kleinsäuger finden in ihnen wichtige Rückzugsräume, Verstecke, Wanderwege und insbesondere im Winter auch Nahrungsgrundlagen (Samen, Keimlinge).

 

Gefährdung

Bestehendes Grünland ist insbesondere durch Umwandlung in Ackerflächen und durch Bebauungsmaßnahmen gefährdet
Flächendeckende ackerbauliche Nutzung, in der kein Raum für Raine und Ackerrandstreifen gelassen wird

 

Wege zum Ziel

Eine Erhöhung des Grünlandanteiles, insbesondere der Feuchtwiesen, durch entsprechende Förderungen ist anzustreben
Bewusstseinsbildung im Bereich der Landwirtschaft
Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Erhöhung des Anteils an Ackerrandstreifen und -rainen auf Gemeindeebene gemeinsam mit den Landnutzern (Landwirte, Jäger, Bevölkerung) mit Unterstützung von Gemeinde-, Landes- und Bundesmitteln (ÖPUL)
Verringerung des Herbizideinsatzes bei gleichzeitig spätem Stoppelumbruch
Verzicht auf die Ausbringung von Zuchtformen heimischer Arten im Randbereich der Äcker (z.B. Rapsfeld-Randstreifen mit gezüchteten Formen der Kornblume können sich mit der autochthonen Form der Kornblume genetisch vermischen)

 

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