Sicherung und Schutz der Naturhöhlen

Raumbezug

Naturhöhlen in der gesamten Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Bedingt durch die starke Verkarstung der Bergmassive gibt es in der Raumeinheit zahlreiche Naturhöhlen, die teilweise als Schauhöhlen für Besucher zugänglich sind. Höhlen stellen unterirdische Landschaften dar, die ein eigenes Ökosystem mit ganz speziellen Umweltbedingungen und einer einzigartigen, an die Dunkelheit angepassten Fauna beherbergen. Charakteristisch ist auch die moos- und algenreiche Vegetation an den Höhleneingängen, aus denen oftmals Karstquellen entspringen.
Die größeren und bekannteren Höhlen sind in der Regel als Naturdenkmal ausgewiesen. Eine Beeinträchtigung der meist versteckten und abgelegenen Höhleneingänge könnte nur durch Bautätigkeit (z.B. Forststraßenbau, Infrastrukturprojekte) erfolgen.

 

Gefährdung

Beeinträchtigung (vor allem der Höhleneingänge) durch Bauvorhaben (z.B. Straßenbau, Schipisten)
Zunahme von nicht genehmigten Höhlenbefahrungen

 

Wege zum Ziel

Naturschutzrechtliche Genehmigung ist bei jedem Eingriff erforderlich

 

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