- Sicherung der Großflächigkeit und Geschlossenheit der Kalk-Hochalpen.
- Sicherung und Entwicklung des störungsfreien bzw. störungsarmen Charakters der Gebirgslandschaft.
- Schutz der natürlichen Hochgebirgsökosysteme, Lebensräume und Prozesse.
- Sicherung der montanen und hochmontanen nutzungsfreien Lebensraumtypen in ihrer natürlichen Dynamik.
- Sicherung und Entwicklung naturverträglicher Almbewirtschaftung.
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Sicherung und Entwicklung naturnaher Wälder.
- Großräumige Sicherung und Entwicklung zonaler Buchen-Mischwälder.
- Sicherung und Entwicklung von subalpinen Fichtenwäldern.
- Sicherung und Entwicklung von Lärchen-Zirbenwäldern.
- Sicherung und Entwicklung von Schlucht- und Blockwäldern.
- Sicherung und Entwicklung von Schneeheide-Kiefernwäldern.
- Sicherung von Fichten-Trockenhang-Karbonatwäldern.
- Sicherung und exemplarischer Schutz von Au- und Quellwäldern.
- Sicherung der natürlichen Dynamik in sekundären Lärchenwäldern auf ehemaligen Almflächen.
- Sicherung und Entwicklung eines großräumig hohen Tot- und Altholzanteils.
- Schutz des Karstwassers und der Quellsysteme.
- Sicherung und Entwicklung eines guten bzw. sehr guten ökologischen Zustands der Fließgewässer.
- Sicherung und Entwicklung einer ökologisch orientierten fischereilichen Bewirtschaftung.
- Sicherung naturraumtypischer temporärer Klein- und Kleinstgewässer.
- Sicherung und Entwicklung der natürlich ablaufenden Prozesse in allen Seen und Weihern.
- Sicherung eines harmonischen und möglichst naturnahen Landschaftsbildes im Uferbereich und im Umfeld der Seen.
- Schutz aller Moore.
- Entwicklung raumtypischer, langfristig überlebensfähiger Populationen von Großsäuger.
- Steigerung der Akzeptanz für große Beutegreifer.
- Sicherung und Entwicklung der Raufußhuhnpopulation und deren Lebensräume.
- Sicherung der Störungsfreiheit der Lebensräume und Brutplätze störungsanfälliger Großvögel.
- Sicherung der Sukzessionsprozesse in ehemaligen Steinbrüchen.
- Sicherung unverbauter Landschaftsbereiche und Errichtung unbedingt notwendiger Bebauungen nur in landschaftsgerechter Form.
- Schutz der Gletschergebiete.
- Sicherung und Schutz der Naturhöhlen.