- Entwicklung von Grünzügen und Quervernetzungen.
- Erhaltung der landschaftlichen Eigenart der Kulturlandschaft der Austufe.
- Erhöhung des Anteils von Elementen der Kulturlandschaft (Hecken, Obstbaumbestände, Raine, usw.).
- Erhöhung des Anteils an Wiesen, Ackerrandstreifen und Ackerbrachen.
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer.
- Sicherung und Entwicklung reliktischer Gehölzbänder, Kleinwaldflächen sowie Wasser- und Sumpfgräben.
- Sicherung von Hangwäldern im Bereich der kleinräumig ausgeprägten Hochterrassenkanten bei Enns.
- Sicherung reliktischer Magerwiesen auf der Niederterrassenböschung.
- Nutzung des Potenzials zur Entwicklung von Mager- und Trockenwiesen entlang von Verkehrswegen und in Gewerbegebieten.
- Siedlungsentwicklung und Rohstoffgewinnung entsprechend den Grundsätzen des Landesraumordnungsprogramms.