Sicherung und Entwicklung des charakteristischen Landschaftsbildes

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Der Eindruck einer Landschaft wird maßgeblich auch von deren Bebauungsstruktur und -dichte bestimmt. Während etwa die Zunahme der Bebauung in städtischen Randlagen dem Durchschnittsbeobachter nur begrenzt bewusst wird, kann selbst nur ein einziger Baukörper in der bäuerlich geprägten Landschaft als sehr dominant und störend empfunden werden.
Unbesiedelte sowie rein bäuerlich besiedelte Landschaftsteile mit raumtypischen Hofformen, die von einem reich strukturierten Mosaik aus Streuobstwiesen, standortgerechten Hecken und Sträuchern, einem Gemüsegarten und mehreren kleinen Äckern umgeben sind, stellen wichtige Strukturparameter für die gesamte Raumeinheit dar.
Der Wunsch nach ruhigem Wohnen im Grünen und nach freier Sicht führt aber zur Bebauung von bisher unverbauten Bereichen, insbesondere Sichthängen. Immer öfter trifft man auf zum Teil nicht landschaftsgerechte Bebauungen ohne erkennbares System. Dies führt zu einer teilweise starken Durchmischung von bislang ausschließlich landwirtschaftlich genutzten  Landschaftsteilen mit reiner Wohnbebauung oder Betriebsgebäuden, wodurch die Möglichkeit, die Landschaft als durch bäuerliches Tun entstandenes Kulturgut wieder zu erkennen, stark geschmälert wird.
Für den Tourismus ist das charakteristische Landschaftsbild mit seinen traditionellen Siedlungsformen wichtig und auch als Naherholungsgebiet kann die Raumeinheit dadurch an Attraktivität gewinnen.

 

Gefährdung

Ungeregelte Baulandwidmung und Bebauungstätigkeit ohne Rücksicht auf landschaftliche Charakteristik und Konsequenzen für den Infrastrukturausbau

 

Wege zum Ziel

Verhinderung einer weiteren Zersiedelung durch Verdichtung der Bebauung in den Hauptsiedlungsräumen
Einhaltung der in örtlichen Entwicklungskonzepten festgehaltenen Siedlungsgrenzen (keine Neuausweisung von Wohngebietswidmungen in landwirtschaftlichen Bereichen außerhalb der festgelegten Baulandbereiche)
Rückwidmung von nicht genutzten Baulandreserven in Grünland oder bei höherwertigen Flächen in ökologisch wertvolle Flächen
Schutz der landwirtschaftlichen Vorrangbereiche vor Wohnbautätigkeit und Baulandsplittern
Beeinflussung der Gestaltung von Neu- und Anbauten im Hinblick auf eine landschaftsgerechte Bauweise unter Beachtung der Topographie, sowie einer stimmigen Proportion und Einhaltung der Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen
Bereits vorhandene nicht landschaftsgerechte Bebauungen sollten durch einen Mantel von landschaftstypischen Gehölzstrukturen umschlossen werden, um so einen sanfteren Übergang zur Kulturlandschaft herzustellen

 

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