-
Sicherung und Entwicklung der Reste der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft.
- Sicherung und Entwicklung von landschaftsprägenden Kulturlandschaftselementen wie Einzelbäumen, Hecken und Feldgehölzen.
- Sicherung und Entwicklung von Streuobstbeständen.
- Erhaltung eines hohen Altholzanteils in der Kulturlandschaft.
- Sicherung der verbliebenen raumtypischen (baulichen) Kulturlandschaftselemente (Marterl, Kapellen, Heustadel, historische Gehöfte).
- Sicherung und Entwicklung des charakteristischen Landschaftsbildes.
- Sicherung der natürlichen Geländemorphologie insbesondere entlang von Geländestufen.
- Freihalten der Waldrand- und Uferzonen von Fließgewässern von Bebauung, Lagerung, Garten- und Freizeitnutzung.
-
Sicherung und Entwicklung von naturnahen, standortgerechten Wäldern.
- Sicherung und Entwicklung von Buchen- und Buchenmischwäldern.
- Sicherung und Entwicklung von Auwäldern und bachbegleitenden Galeriewäldern, insbesondere entlang von Mattig und Schwemmbach.
- Erhaltung eines möglichst hohen Tot- und Altholzanteils in den Wäldern.
- Sicherung und Entwicklung einer hohen Randliniendichte und -vielfalt an den Waldrändern (naturnahe Waldränder).
-
Sicherung und Entwicklung der letzten extensiven Wiesenstandorte.
- Sicherung und Entwicklung von Magergrünland und Halbtrockenrasen.
- Nutzung des Potenzials zur Entwicklung von Mager- und Trockenwiesen entlang von Verkehrswegen sowie in Gewerbe- und Industriegegebieten.
- Sicherung und Entwicklung von Feuchtwiesen.
- Sicherung von bunten, blumenreichen Fettwiesen.
- Sicherung und Entwicklung von Ackerrandstreifen, Ackerrainen und Brachen.
- Sicherung oder Herstellung eines guten bzw. sehr guten hydromorphologischen Zustandes der Fließgewässer.
- Sicherung des Edelkrebsbestandes in der Mattig.
- Naturnahe Gestaltung und möglichst extensive fischereiliche Bewirtschaftung künstlich geschaffener Stillgewässer.
- Sicherung und Entwicklung einer ökologisch orientierten fischereilichen Bewirtschaftung.
- Sicherung oder gegebenenfalls Entwicklung der Wasserqualität aller in der Raumeinheit vorhandenen Gewässer.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils an von sekundären, temporären Kleinstgewässern (Wegpfützen, Tümpel).
- Sicherung und Entwicklung bestehender und neu zu errichtender Hochwasserrückhaltebecken als hochwertige, naturnahe Feuchtgebiete.
- Verbesserung des Biotopverbundes zwischen Siedelberg und Kobernaußerwald.
- Sicherung und Entwicklung des Nistangebotes für Gebäudebrüter und Fledermäuse.
- Verbesserung der Lebensraumqualität für die Schleiereule.
- Zulassen von Wildtiervorkommen mit weitgehend ungestörter Entwicklungsdynamik unter Berücksichtigung ökologischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
- Nutzung des Potenzials von Schottergruben zur Entwicklung naturnaher Lebensräume.
- Erhaltung und Entwicklung unversiegelter Flächen und wasserdurchlässiger Oberflächengestaltungen in Siedlungs- und Gewerbegebieten.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils naturnaher Flächen im Bereich von Siedlungs- und Gewerbegebieten.
- Sicherung eines hohen Anteils an Ruderal- und Sukzessionsflächen.
- Erhaltung und Entwicklung eines hohen Anteils unbefestigter bzw. schwach befestigter Feld- und Wiesenwege.