Raumbezug
Alle Fließgewässer in der Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Die Entwässerung des Raumes findet vorwiegend über Mattig und Schwemmbach statt.
Die Mattig ist zu einem großen Teil noch unreguliert und kann über weite Strecken als überwiegend naturnah bezeichnet werden. Negativ wirken sind jedoch mehrere Kontinuumsunterbrechungen (Staubereiche/nicht fischpassierbare Abstürze bei Kleinkraftwerken) aus. Flussabwärts von Mattighofen spaltet sich der Lauf der Mattig in mehrere Arme auf, in die wiederum kleine Nebenbäche münden. Unterhalb von Uttendorf teilt sich die Mattig erneut in weitere kleine Arme – teils Mühlgräben – auf, in die auch zahlreiche kleine Wiesenentwässerungsgräben einmünden.
Der Schwemmbach bzw. ab seiner Einmündung in die Mattig auch diese, wurden von der Mitte des 18. bis Ende des 19. Jahrhunderts zur Holztrift genutzt. Trotz eines geradlinigen Verlaufs zeigt der Schwemmbach über längere Strecken natürliche Strukturen und begleitende Ufergehölze.
Bei den kleineren Fließgewässern haben teils stärkere Eingriffe hinsichtlich Verlauf und Morphologie der Gewässer stattgefunden (Verrohrungen, Trapezprofile).
Die Diversität vor allem der Fischfauna hängt wesentlich von der strukturellen Ausgestaltung der Gewässer ab. Bedeutende Strukturen sind Unterstände im Uferbereich, Kolke sowie kiesige Flachwasserbereiche als Laichplätze für an steiniges Substrat gebundene Arten. Wurzeln bieten wichtige Fischunterstände.
Durch einen naturnahen Verlauf, entsprechend reichhaltige Strukturen im Gewässerbett und eine Anbindung der Fließgewässer an das Umland wird eine geringere Abflussgeschwindigkeit und damit eine längere Verweilzeit des (Niederschlags-)Wassers im Gewässer erreicht.
Eine gewisse Überflutungsdynamik sollte aber jedem Gewässer zumindest in Teilabschnitten eingeräumt werden.
Gefährdung
Intensive Land- und Forstwirtschaft bis zum Uferbereich, dadurch Verlust bzw. Unterbindung des typischen Uferbegleitgehölzes sowie Sedimenteintrag und organische Belastungen durch diffusen Eintrag aus der Landwirtschaft (außerhalb der geschlossenen Waldbestände).
Eine aktuelle Gefährdung durch weitere Verbauungen oder Verrohrungen von Gewässern im Zuge landwirtschaftlicher Kommassierungsmaßnahmen scheint derzeit nicht gegeben.
Verbauungen im Zuge von (Straßen-)Baumaßnahmen
Wege zum Ziel
Erhaltung aller natürlichen und naturnahen Gewässer beziehungsweise Gewässerstrecken in ihrer bisherigen Form
Ökologische Verbesserung des Zustands des Fließgewässers im Bereich von Regulierungsabschnitten, eventuell Ersetzen durch ingenieurbiologische Methoden bei notwendigen Reparatur- oder Sicherungsarbeiten an Gewässern
Reaktivierung von verrohrten Gewässerabschnitten durch Beseitigen der Verrohrungen und naturnahe Gewässergestaltung mit entsprechenden natürlichen Gewässerbett- und Uferstrukturen
Anbindung der Gewässer an das Umland – Schaffung entsprechender Retensionsräume für Fließgewässer, d. h. wo immer möglich eine entsprechende „Verzahnung“ der Gewässer mit ihrem Umland herbeiführen, um die natürliche Kapazität zur Wasseraufnahme des Geländes (Bodens) zu nutzen
Entwicklung von Uferbegleitgehölzen mit standortgerechter Artzusammensetzung
Auch die Lebensraumansprüche von Arten des Offenlandes sollten im Rahmen der Biotoppflege Berücksichtigung finden. Gegebenenfalls sind in Teilbereichen auch lückige oder abschnittsweise fehlende Ufergehölze wichtige Beiträge zur Habitatvielfalt
Erstellen von ökologisch orientierten Gewässerbetreuungskonzepten
Ökologische Begleitplanung zur naturnahen Bachgestaltung bei baulichen Maßnahmen im Gewässerbereich
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Freihalten der Hochwasserabflussbereiche von Bebauungen