Raumbezug
Gesamte Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Noch vor wenigen Jahrzehnten waren naturnahe Feuchtwiesen über staunassen oder wechselfeuchten Böden entlang von Bächen oder kleinen Senken ein wesentlicher Bestandteil des Naturraumes in der Raumeinheit. Im Zuge von Meliorierungsmaßnahmen, Entwässerungen und Bebauungen wurden diese Lebensräume über weite Strecken vernichtet oder in naturfernere, nährstoffreichere Grünlandtypen umgewandelt.
Naturnahe Feuchtwiesen beherbergen neben zahlreichen gefährdeten Pflanzenarten auch eine Vielzahl von spezialisierten Tieren (Schmetterlinge, Heuschrecken etc.) und stellen daher gegenwärtig einen Hauptansatzpunkt des Naturschutzes dar. Auch als Lebensraum für Wiesenbrüter können diese Flächen von hoher Bedeutung sein.
Zusätzlich nehmen Feuchtwiesen eine wichtige Rolle im Biotopverbund ein, da sie meistens an Gewässerläufe gebunden sind und so über weite Strecken eine Trittsteinfunktion besitzen. Eine große Bedeutung kommt diesen Lebensräumen für den Wasserhaushalt zu, da sie einerseits durch die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens dämpfend auf Hochwasserspitzen wirken und andererseits als Nährstoff- und Schadstoffpuffer gegenüber den Gewässern und angrenzenden empfindlichen Lebensräumen dienen.
Gefährdung
Entwässerung
Nutzungsintensivierung (z.B. Aufforstung, Geländekorrektur, Düngung, frühere und häufigere Mahd)
Pflegeaufgabe und die damit verbundene Verbuschung beziehungsweise Verbrachung
Bebauung (Straßen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Fischteiche, Wohnhausbebauung etc.)
Wege zum Ziel
Bewusstseinsbildung und intensiver Dialog mit den Grundeigentümern (unter anderem auch Berücksichtigung der Vorteile dieses energiearmen Viehfutters) und Multiplikatoren
Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen der örtlichen Entwicklungskonzepte
Weiterführung und langfristige Sicherstellung der finanziellen Förderungen (Pflegeausgleich, ÖPUL, sonstige privatrechtliche Vereinbarungen)
Mindestanforderungen der Biotoppflege einhalten (späte Mahd, keine Düngung, Entfernung des Mähgutes, keine geländegestaltenden Maßnahmen etc.)
Hintanhaltung von weiteren Drainagierungen sowie Rückbau von vorhandenen Entwässerungssystemen
Verzicht von Neuaufforstungen (inkl. Christbaumkulturen und Energiewälder)
Einrichtung von Pufferzonen zwischen den Wiesenresten und den anderen landwirtschaftlichen Flächen (Vermeidung von direktem Nährstoffeintrag) und Wäldern (Beschattung!)
Berücksichtigung des Feuchtgrünlandes bei Bebauungsmaßnahmen (Straßen, Wohnbebauung, Sport- und Freizeiteinrichtungen, usw.)