Raumbezug
Gesamte Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
In Gewerbegebieten und praktisch in jedem Hausgarten können mit Hilfe gezielter Maßnahmen Beiträge zum Arten- und Lebensraumschutz geleistet werden.
Naturnahe Flächen in bebauten Gebieten sind wertvolle Ausgleichsflächen in einer häufig intensiv genutzten Umgebung. Sie erhöhen die Artenvielfalt und sind meist auch attraktiv für das Ortsbild.
Die größten Flächen stehen meist in den Gewerbe- und Industriegebieten zur Verfügung, eine Umsetzung ist aber beispielsweise auch in den Grünflächen von Wohnsiedlungen möglich.
Es finden sich nämlich immer wieder Nischen als Lebensräume für verschiedenste Pflanzen und Tiere. Im Sinne eines intakten, vielfältigen Naturhaushaltes sollte dieses Potenzial in Gärten, Friedhöfen, Parkanlagen und auf Betriebsgeländen erhalten und genutzt werden.
Gefährdung
„Übertriebener Ordnungssinn“
Einsatz chemischer Mittel (Herbizide, usw.)
Wege zum Ziel
Die Umsetzung kann auf vielen verschiedenen Ebenen von der Stadt- und Gemeindeplanung bis hin zu konkreten Maßnahmen im Bereich von Gewerbegebieten und Kleingärten erfolgen. Wichtig sind meinungsbildende Gespräche z.B. mit den Umweltbeauftragten der Städte, Gemeinden und Betriebe, aber auch eine entsprechende Meinungsbildung in der Bevölkerung über die mögliche Vielfalt an Lebensräumen in Gärten, Parks, Friedhöfen und auf Betriebsgeländen.
Als Beispiele:
Belassen von Moospolstern, Flechten und Mauerfarnen
Für Kleintiere durchlässige Gestaltung von Einfriedungen von Liegenschaften und Gärten
Herbstlaub in den Gehölzbeständen liegen lassen als Überwinterungsmöglichkeiten für Igel und andere Kleintiere
Möglichst Verzicht auf den Einsatz der „chemischen Keule“ gegen Pflanzen und Tiere