Raumbezug
Gesamte Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Mager- und Halbtrockenrasen zählen in der mitteleuropäischen Kulturlandschaft zu den artenreichsten Biotoptypen, deren Erhaltung prioritär ist. Neben den Umwandlungen in Intensivgrünland sind es vor allem Aufforstungen, die diese wertvollen Lebensräume im 20. Jh. mitteleuropaweit auf kleine Restflächen zurückgedrängt haben.
Da in Mager- und Halbtrockenrasen nicht nur zahlreiche gefährdete Pflanzenarten zu finden sind, sondern auch viele seltene Tierarten hier eine wichtige Zufluchtstätte beziehungsweise einen Lebensraum finden (Reptilien und Insekten, wobei hier unter anderem die in der Raumeinheit noch vorkommenden Heuschreckenarten erwähnt seien), muss der Erhaltung dieser Biotope ein besonderes Augenmerk gewidmet werden. Auch als Lebensraum für Wiesenbrüter können diese Flächen von hoher Bedeutung sein.
Es handelt sich hierbei insbesondere um die noch gehölzfreien Abschnitte der Terrassenkanten des Mattigtales vor allem im Südteil bzw. in der Osthälfte der Raumeinheit.
Gefährdung
Düngung (auch nur mit Mineraldünger oder Kalk!)
Aufgabe der Nutzung und damit verbunden Verbuschung beziehungsweise Verbrachung
Aufforstungen und Anlage von Christbaumkulturen und Energiewäldern
Baumaßnahmen (z. B. Straßenbau, Wohnhausbebauung)
Eingriffe ins Landschaftsrelief (Geländekorrekturen, Aufschüttungen)
Wege zum Ziel
Bewusstseinsbildung und intensiver Dialog mit den Grundeigentümern
Weiterführung und langfristige Sicherstellung der finanziellen Förderungen (Pflegeausgleich, ÖPUL, sonstige privatrechtliche Vereinbarungen auch für sehr kleine Flächen) Verzicht von Neuaufforstungen (inkl. Christbaumkulturen und Energiewälder) in derartigen Lebensräumen und Förderung privater Pflegeinitiativen
Mindestanforderungen der Biotoppflege einhalten (späte Mahd, keine Düngung, Entfernung des Mähgutes, keine geländegestaltenden Maßnahmen etc.)
Einrichtung von Pufferzonen zwischen den Wiesenresten und den anderen landwirtschaftlichen Flächen (Vermeidung von direktem Nährstoffeintrag) und Wäldern (Beschattung!)
Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen der örtlichen Entwicklungskonzepte und Berücksichtigung des Magergrünlandes bei Bebauungsmaßnahmen (Straßen, Wohnbebauung, Sport- und Freizeiteinrichtungen, usw.)