Freihalten der Waldrand- und Uferzonen von Fließgewässern von Bebauung, Lagerung, Garten- und Freizeitnutzung

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Der Eindruck einer Landschaft wird maßgeblich von deren Bebauungsstruktur bestimmt
Bäche mit ihren Ufergehölzen und (artenreiche) Waldränder stellen wichtige landschaftliche Parameter für die gesamte Raumeinheit dar. Die Bebauung bzw. die Nutzung derartiger Bereiche kann hinsichtlich des landschaftlichen und strukturellen Zusammenhanges als sehr störend empfunden werden.
Auch aus ökologischer Sicht können Nutzungen derartiger Zonen negative Folgen haben. Es kommt zu häufigen Störungen zahlreicher Wildtiere, die derartige Lebensräume sehr oft als Rückzugsgebiete und Unterstand nutzen.
Daneben ergibt sich an Bächen zudem häufig das Problem, dass das Gewässer bei Hochwasser über die Ufer tritt und die angrenzenden Objekte überflutet. Dem folgt sodann meist der Ruf nach Entfernung der Gehölze und nach hochwassersicheren Verbauungen.
An Waldrändern sind oft (weitere) Kahlschläge erforderlich, um nachträglich entsprechende waldfreie Zonen im Nahbereich zu den Gebäuden zu erhalten (Schatten, Gefährdung der Objekte durch Windwurf).
Auch für die Attraktivität einer Landschaft ist das charakteristisch unverbaute Landschaftsbild entlang von Fließgewässern von entscheidender Bedeutung.

 

Gefährdung

Bebauungstätigkeit und Nutzung ohne Rücksicht auf landschaftliche Charakteristik und ökologische Zusammenhänge

 

Wege zum Ziel

Freihalten dieser sensiblen Bereiche von jeglicher (nicht land- bzw. forstwirtschaftlicher) Nutzung
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung von Waldrand- und Uferzonen für  Ökologie und Landschaftsbild

 

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