Raumbezug
Schottergruben in der Raumeinheit
Ausgangslage/Zielbegründung
Aus naturschutzfachlicher Sicht können in Schottergruben – insbesondere in Hinblick auf die Vogelwelt und die Amphibien – wichtige Ersatzlebensräume entstehen. Das ist umso bedeutender als in größeren Fließgewässern durch gewässerbauliche Maßnahmen viele ähnliche Strukturen verloren gegangen sind (z.B. ökologische Verwandtschaft zu den Schotterzonen und Altwasserzonen der Flußauen).
Als wichtige Sekundärstandorte gelten:
- Rohbodenstandorte (z.B.: Brutplatz des Flussuferläufers)
- Steilwände (z.B.: Brutplatz von Eisvogel und Uferschwalbe)
- Flachwasserbereiche (Nahrungshabitat, Laichgewässer)
- Trockene Magerstandorte (Zauneidechse, Neuntöter, Schwarzkehlchen)
Für die Nutzung dieses Standortpotenzials sollten dabei in allen Phasen - von Abbau, Rekultivierung und Nachnutzung - die naturschutzfachlichen Interessen ausreichende Berücksichtigung finden. Dazu ist ein möglichst flexibles Agieren notwendig, um auch auf Spontanentwicklungen besser eingehen zu können. In der Raumeinheit wird der Schotterabbau auch in Zukunft eine wichtige Landnutzung darstellen, und die bestehenden Gruben werden eventuell erweitert.
Gefährdung
Die entsprechenden Lebensräume unterliegen Sukzessionsabläufen und können ohne weitere Bewirtschaftung oder gezielte Pflege nicht stabil und dauerhaft erhalten werden
Verfüllung der Gruben mit Abfällen aller Art
Rekultivierung nach gärtnerischen Gesichtspunkten, großflächige Humusierungen und Aufbringen von Oberbodenmaterial
Intensive Folgenutzungen (z.B. Ackerstandorte)
Wege zum Ziel
Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes bei Abbau und Rekultivierung von Schottergruben im Rahmen der erforderlichen naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren:
- Sicherung eines möglichst hohen Anteils für die „Folgenutzung Naturschutz“
- Sicherung nährstoffarmer Verhältnisse nach dem Abbau (keine großflächigen Humusierungen, kein Oberbodeneintrag)
- Entwickeln einer hohen Strukturvielfalt und einer engen Verzahnung verschiedenartiger Biotope
Durchführen von Pflegemaßnahmen in großen Zeitabständen (10-30 Jahren) in ausgewählten Teilräumen - ansonsten Zulassen der natürlichen Sukzession